Betreff
Ausbau der Straße “Am Hartebeuer“
hier: Ergebnis der Bürgerinformationsveranstaltung vom 15.07.2013 sowie Eigentümerbefragung vom 25.07.2013 und Beschluss des Bauprogramms
Vorlage
BV/SBW/053/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Straße „Am Hartebeuer“ wird wie folgt ausgebaut:

 

a)         1. Abschnitt:   Niveaugleiche Pflasterbauweise mit überfahrbaren Flachbordsteinen

(nachmalige Herstellung) einschl. Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung

            2. Abschnitt:   Niveaugleiche Pflasterbauweise mit überfahrbaren Flachbordsteinen

(BauGB) einschl. Straßenentwässerung und Straßenbeleuchtung

 

b)         Der Bereich ab dem Grundstück 1757 bis zur Dammstraße wird als Fußweg gestaltet, wobei 2 Pflanzbeete integriert werden.

 


Sachverhalt:

 

Nachdem die Entwurfsplanung zum Ausbau der Straße „Am Hartebeuer“ am 27.06.2013 dem Bauausschuss vorgestellt wurde, ist im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung der Entwurf der Ausbauplanung am 15.07.2013 um 18:00 Uhr im Rathaus Wassenberg (Ratssaal) vorgestellt worden.

 

Nach einer regen Diskussion in der Informationsveranstaltung (über die Informationsveranstaltung wurde eine Niederschrift gefertigt, siehe Anlage 1) ist zur weiteren Vorgehensweise festgelegt worden, dass den betroffenen Grundstückseigentümern in einer Gegenüberstellung das in der Bürgerinformationsveranstaltung von den Vertretern der Verwaltung vorgeschlagene Ausbauprogramm mit dem geschätzten Einheitssatz (siehe nachfolgend unter 1.) und das von den Grundstückseigentümern veränderte Ausbauprogramm mit dem dazu neu kalkulierten Beitragssatz (siehe nachfolgend unter 2.) übersandt wird mit der gleichzeitigen Möglichkeit, durch Ankreuzen für eine der beiden vorgeschlagenen Varianten ein Votum abgeben zu können.

 

Zu 1.    (Verwaltungsvorschlag)

Niveaugleiche Pflasterbauweise, wobei im 1. Abschnitt beidseits Gehwege vorgesehen sind und im 2. Abschnitt ab der Verengung die Straße links und rechts mit einer Rundborde abschließen soll.

 

            Beitragssatz je qm beitragspflichtiger Fläche:

ca. 27,00 EUR.

 

Da es sich im 1. Abschnitt (Wohnhäuser Bahnhofstraße 17 und 27 bzw. Am Hartebeuer 1 und 2) aufgrund eines dort bereits vor mehr als 40 Jahren umgesetzten Erschließungsvertrages um eine sogenannte nachmalige Herstellung handelt, die nach KAG als Anliegerbeitrag abgerechnet wird, reduziert sich in diesem Bereich der angegebene Beitragssatz unter Berücksichtigung der in diesem Abschnitt ermittelten beitragspflichtigen Fläche auf rd. 40 v.H. .

 

Zu 2.    (Prüfvorschlag der Grundstückseigentümer)

Niveaugleiche Pflasterbauweise mit überfahrbaren Flachbordsteinen im 1.- und 2. Abschnitt.

(vgl. Ausbau der benachbarten Straße „Alte Molkerei“)

           

            Beitragssatz je qm beitragspflichtiger Fläche:

 ca. 25,00 EUR.

Da es sich im 1. Abschnitt (Wohnhäuser Bahnhofstraße 17 und 27 bzw. Am Hartebeuer 1 und 2) aufgrund eines dort bereits vor mehr als 40 Jahren umgesetzten Erschließungsvertrages um eine sogenannte nachmalige Herstellung handelt, die nach KAG als Anliegerbeitrag abgerechnet wird, reduziert sich in diesem Bereich der angegebene Beitragssatz unter Berücksichtigung der in diesem Abschnitt ermittelten beitragspflichtigen Fläche auf rd. 40 v.H. .

 

 

Die Eigentümerbefragung (siehe Anlage 2) hat am 25.07.2013 stattgefunden.

 

Im Ergebnis haben sich die Grundstückseigentümer, die sich an der Befragung beteiligt und die Erklärung zurückgereicht haben, für den „Prüfvorschlag der Grundstückseigentümer“ ausgesprochen.

 

Allerdings haben mit gesondertem Schreiben vom 23.08.2013, Eingang: 28.08.2013, (als Anlage 3 beiliegend) einige Grundstückseigentümer aus dem zweiten Ausbauabschnitt mitgeteilt, dass aus Ihrer Sicht noch Fragen bzw. Klärungsbedarf bestehe. Diese Grundstückseigentümer haben um ein weiteres Gespräch mit der Verwaltung gebeten.

 

Bei den Unterzeichnern handelt es sich überwiegend um Grundstückseigentümer, die bereits 1994 ff. vorgezogen eine Baugenehmigung zu einem Vorhaben während der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 und genehmigten Provisorien erhalten haben bzw. denen über den Bebauungsplan Nr. 28 in rückwärtigen Grundstücksbereichen Baurechte eingeräumt werden und die mit diesen Grundstücksflächen nunmehr zu Erschließungsbeiträgen nach Durchführung des Endausbaues (Baustraße, Entwässerung und Erdverkabelung der Straßenbeleuchtung wurde bereits in Vorjahren hergestellt) veranlagt werden.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, diese Grundstückseigentümer zu dem erbetenen Gespräch noch vor der Ratssitzung einzuladen. Sollten sich wider Erwarten an dem Bauprogramm, das dem Beschlussvorschlag zugrunde liegt, Änderungen ergeben, kann unmittelbar in der Ratssitzung berichtet werden und das Bauprogramm für einen derart unterstellten Fall punktuell noch angepasst werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

          370.000,00 €

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

   ca. 60.000,00 €,

der Rest wurde in Vorjahren bereits abgelöst

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit 180.000,00 €

(zzgl. Vorleistungen, Bau-straße u.ä. in Vorjahren und Einnahmeanteil ca. 60 T €        

Kostenstelle/Konto

 

 

91210104

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anlage 1:        Niederschrift über die Bürgerinformationsveranstaltung am 15.07.2013

 

Anlage 2:        Anschreiben Eigentümerbefragung vom 25.07.2013

 

Anlage 3:        Gesondertes Schreiben einiger Grundstückseigentümer vom 23.08.2013,

                        Eingang: 28.08.2013