Betreff
Beratung und Beschlussfassung zur 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB2/018/2013/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der 2. Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wassenberg wird wie folgt zugestimmt:

 

§ 26 Abs. 4, 3. Unterabsatz – Niederschrift –

 

Die Niederschrift wird grundsätzlich im Ratsinfosystem der Stadt Wassenberg eingestellt. Über die Einstellung wird per E-Mail informiert.

 

Auf Wunsch ist für die Mitglieder des Rates, den dem Rat nicht angehörenden Ortsvorstehern und den Kreistagsmitgliedern der Stadt die Niederschrift auch in Papierform erhältlich.

 

 

§ 26 Abs. 5: Ersatzlos gestrichen.

 

 

 


Sachverhalt:

 

In der Ratssitzung am 02.05.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, abzufragen, welche Stadtverordneten und sachkundigen Bürger die Niederschriften zukünftig in digitaler Form erhalten wollen.

 

Das Ergebnis der Abfrage sowie die Formulierung der 2. Änderung der Geschäftsordnung sollte erneut in der nächsten Haupt- und Finanzausschusssitzung zur Tagesordnung gestellt werden.

 

Die Abfrage  ergab folgendes Ergebnis:

 

Fraktion

Mitglieder

Ja

Nein

CDU

62

Liste liegt noch nicht vor.

SPD

39

Liste liegt nicht vollständig vor.

FDP

11

8

3

Bündnis 90/  Die Grünen

9

8

1

Die Linke

3

2

1

 

124

 

 

 

Die Formulierung der Änderung der Geschäftsordnung sollte wie folgt lauten:

 

§ 26 Abs. 4, 3. Unterabsatz – Niederschrift –

 

Die Niederschrift wird grundsätzlich im Ratsinfosystem der Stadt Wassenberg eingestellt. Über die Einstellung wird per E-Mail informiert.

 

Auf Wunsch ist für die Mitglieder des Rates, den dem Rat nicht angehörenden Ortsvorstehern und den Kreistagsmitgliedern der Stadt die Niederschrift auch in Papierform erhältlich.

 

Alte Fassung:            Die Niederschrift ist allen Mitgliedern des Rates, den dem Rat nicht angehörenden Ortsvorstehern, dem Beigeordneten und den Dezernenten zuzuleiten. Desgleichen erhalten die Kreistagsmitglieder der Stadt sowie die Gleichstellungsbeauftragte die Niederschrift.

 

§ 26 Abs. 5: Ersatzlos gestrichen

 

Alte Fassung:            Die dem Rat angehörenden Fraktionen erhalten eine Ausfertigung der Niederschrift zusätzlich. Darüber hinaus erhalten die bestimmten Ausschüsse angehörenden beratenden Mitglieder eine Niederschrift über die Sitzung ihres jeweiligen Ausschusses.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto