Betreff
Neuordnung der WestEnergie und Verkehr GmbH (west)
Vorlage
BV/FB5/027/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Stadtrat spricht sich für die Umsetzung der Neuordnung der WestEnergie und Verkehr GmbH (west) im Sinne des NEW Holding-Modells aus.

 

2.    Zu diesem Zweck soll die west in eine „West Verkehr GmbH“ und eine „West Energie GmbH“ aufgespalten werden.

 

3.    Für die Umsetzung der Neuordnung der west wird der 01.01.2014 angestrebt. Dabei muss sichergestellt sein, dass für das Jahr 2014 als dem letzten Jahr der Grundpachtlaufzeit der volle Ausgleich bezüglich der Differenz zwischen dem Ergebnisanteil aus der NEW Kommunalholding und dem garantierten Ergebnis aus der Verpachtung (KWH-Seite = 8 Mio. € vor Ertragssteuern für das Jahr 2014) gezahlt wird.

 

4.    Der Bürgermeister als Mitglied der Stadt Wassenberg in den Gremien der west und der KWH wird beauftragt, die Neuordnung der west in den Gremien entsprechend weiter zu betreiben.

 

5.    Zu gegebener Zeit ist über die konkrete Ausgestaltung der neuen Struktur (z. B. hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages und der Gremienbesetzung) erneut im Stadtrat zu beraten und zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Die WestEnergie und Verkehr GmbH (west) in ihrer heutigen Rechtsform ist mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2008 durch formwechselnde Umwandlung der bis dahin bestehenden WestEnergie und Verkehr GmbH & Co. KG entstanden.

 

Unter dem gleichen Datum wurde ein Pachtvertrag geschlossen, mit dem die west ihre Versorgungssparte an die Niederrheinische Versorgung und Verkehr AG - NVV (heute: NEW Niederrhein Energie und Wasser AG – NEW AG) verpachtet hat.  Der Pachtvertrag umfasst insbesondere die Strom- und Gasversorgungsnetze, die dazugehörigen Grundstücke, Baulichkeiten und das Umlaufvermögen sowie die der Versorgungssparte zuzurechnenden Beteiligungen. Der Pachtvertrag begann mit wirtschaftlicher  Wirkung zum 01.01.2008 und hat eine Grundlaufzeit bis zum 31.12.2014. Dabei entfällt auf den KWH-Anteil an der west eine Pacht in Höhe von 8,0 Mio. € vor Ertragssteuern.

 

Operativ ist die west seit Anfang 2008 damit lediglich noch im Bereich des ÖPNV tätig.

 

Der Pachtvertrag sieht vor, dass die west unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren auf das Ende der Grundlaufzeit (also grundsätzlich bis zum 31.12.2012) eine Verlängerung des Pachtvertrages gegenüber der NEW AG verlangen kann. Bei der Umsetzung dieser Option verringert sich die auf den KWH-Anteil entfallende Pachthöhe auf 4,9 bis 7 Mio. € vor Ertragssteuern. Die genannte Erklärungsfrist wurde seitens der NEW AG bis zum 31.10.2013 verlängert.

 

Als weitere Handlungsalternativen nennt der Pachtvertrag im Übrigen

 

1.    die Beendigung der Verpachtung, die Aufspaltung der west in eine Verkehrs- und eine Versorgungsgesellschaft und den Verkauf der Anteile der KWH an der Versorgungsgesellschaft an die NEW AG und Auszahlung des Kaufpreises an die KWH sowie

 

2.    die Beendigung der Verpachtung, die Aufspaltung der west in eine Verkehrs- und eine Versorgungsgesellschaft und den Verkauf der Anteile der KWH an der Versorgungssparte an die NEW und die Einbringung des Kaufpreises als typisch stille Beteiligung der KWH an der NEW AG.

 

Vor diesem Hintergrund hat die west die HS-Regio Wirtschaftsprüfung GmbH beauftragt,  Handlungsalternativen des Kreises Heinsberg und der Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg nach Ablauf der Grundpachtzeit des zwischen der west und der NEW AG geschlossenen Vertrages über die Verpachtung der Versorgungssparte der west zu entwickeln bzw. zu prüfen. 

 

Die Ergebnisse dieser Untersuchung wurden dem Stadtrat unter TOP 9 in der Ratssitzung am 02.05.2013 durch Herrn Dipl.-Ing. Winkens von der WestEnergie und Verkehr GmbH vorgestellt. Der Beitrag der HS-Regio-Wirtschaftsprüfungsgesellschaft liegt dieser Vorlage als Anlage nochmals bei.

 

Als wichtigste Ziele der Umstrukturierung der west wurden bereits seinerzeit folgende Gesichtspunkte genannt:

 

1.    Möglichst weitgehende Abdeckung der Verluste des ÖPNV.

2.    Erhalt des steuerlichen Querverbundes Verkehr – Versorgung.

3.    Beibehaltung der bisherigen Systematik zur Verteilung des Verkehrsverlustes und des Versorgungsgewinnes auf die Städte und Gemeinden des Kreises Heinsberg.

4.    Erfüllung der künftigen Voraussetzungen für die Direktvergabe des ÖPNV an die west.

 

Zum letzten Punkt hat der Gutachter bemerkt, dass als Voraussetzung für eine künftige Direktvergabe des ÖPNV an die west, die im Jahre 2017 vorzunehmen wäre, in jedem Falle zu gegebener Zeit eine Aufhebung des Dreiviertel-Quorums bei Abstimmungen in der Gesellschafterversammlung der KWH notwendig ist. Die Direktvergabe wird künftig nur möglich sein, wenn der ÖPNV-Aufgabenträger - also der Kreis Heinsberg - ÖPNV-Entscheidungen alleine treffen kann. Dies bedingt im Ergebnis eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der KWH zu gegebener Zeit.

 

Die vom Gutachter auch geprüfte Möglichkeit der Einbeziehung der Kreiswasserwerk Heinsberg GmbH unter der Voraussetzung des Erhalts der 100 % Beteiligung des Kreises an dieser GmbH wurde letztlich nicht weiterverfolgt. Sie hätte die vorgesehene und notwendige Neuordnung der west enorm verkompliziert, ohne dass ein nennenswerter wirtschaftlicher Vorteil erreicht werden könnte.

 

Unter Berücksichtigung der genannten Ziele hat der Gutachter festgestellt, dass von den eingangs genannten im Pachtvertrag vorgesehenen drei Handlungsoptionen zwei ausscheiden.

 

Bei einer Fortsetzung der Verpachtung kommt er zu dem Ergebnis, dass der Erhalt des Querverbunds zwischen Verkehr und Versorgung nicht gewährleistet ist. Auch die Direktvergabe des ÖPNV an die west wird bei dieser Lösung wegen der Beteiligung der NEW AG an der west nach 2017 nicht mehr möglich sein.

 

Bei einem Verkauf der Versorgungssparte würden in den Folgejahren die Gewinne zur Abdeckung der ÖPNV-Verluste fortfallen. Damit würde auch kein Potenzial zum Erhalt des steuerlichen Querverbundes zur Verfügung stehen und auch für die angestrebte Beibehaltung der bisherigen Verrechnungssystematik zwischen Versorgungsgewinnen und ÖPNV-Verlusten gäbe es kein Potenzial.

 

Lediglich die Variante der stillen Beteiligung könnte so gestaltet werden, dass alle Ziele der Umstrukturierung erfüllt wären. Abgesehen von der damit allerdings nicht mehr möglichen Einflussnahme der KWH-Seite auf die Versorgungssparte kommt der Gutachter bei dieser Lösung bei den angenommenen Prämissen auch zu einem wirtschaftlich negativen Ergebnis.

 

Zusätzlich hat der Gutachter deshalb auch die Einbindung der KWH in das bereits zwischen der Stadt Mönchengladbach und der Stadt Viersen bestehende NEW Holding-Modell geprüft.  Nach dem Ergebnis der Untersuchung würde diese Einbindung die verfolgten Ziele am besten  erfüllen. Das wirtschaftliche Ergebnis stellt sich besser dar, als bei einer stillen Beteiligung und auch die Einflussnahme der KWH-Seite auf die Versorgungssparte wäre durch die Beteiligung der NEW Kommunalholding GmbH an der NEW AG über die Mitarbeit in den Gremien der beiden Gesellschaften gewährleistet.

 

Ein Gesamtüberblick über die geprüften Handlungsalternativen mit Hinweis auf die Zielerreichung ist der beiliegenden Anlage zu entnehmen. Eine graphische Darstellung der Struktur bei Einbindung der KWH in das NEW Holding-Modell ist ebenfalls Bestandteil der Anlage.

 

Voraussetzung für eine Umsetzung der Umstrukturierung in Form des NEW Holding-Modells (wie im Übrigen auch bei der stillen Beteiligung) ist die Spaltung der west in eine „West Verkehr GmbH“ und in eine „West Energie GmbH“. Dabei wäre, wie aus dem beigefügten Schaubild ersichtlich ist, die „West Verkehr GmbH“ zu 98 % eine Tochter der NEW Kommunalholding-GmbH und zu 2 % eine Beteiligung der KWH. Die „West Energie GmbH“ wäre zu 100 % Tochter der NEW AG.

 

An der NEW AG wiederum wäre die NEW Kommunalholding GmbH zu 61,23 % beteiligt. Über einen Gewinnabführungsvertrag zwischen der NEW AG und der NEW Kommunalholding GmbH wäre damit die KWH und damit auch die Gesellschafter der KWH (Kreis Heinsberg und Städte und Gemeinden) künftig am wirtschaftlichen Ergebnis der NEW AG beteiligt, u. z. ausgehend vom Wert der KWH mit einem Anteil von 16,66 % an der NEW Kommunalholding GmbH.

 

Für eine Einbindung der KWH und der west in das Kommunalholding-Modell sprechen zusammengefasst folgende Gesichtspunkte:

 

1.    Der steuerliche Querverbund bleibt erhalten.

 

2.    Die Direktvergabe an das kommunale Unternehmen - im Falle der vorstehenden Vorgehensweise die abgespaltene „West Verkehr GmbH“ -  ist ausgehend von einer gesonderten Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PWC, die im Auftrag der NEW AG durchgeführt wurde, zu gegebener Zeit möglich.

 

3.    Unter den untersuchten Varianten handelt es sich um die wirtschaftlich vorteilhafteste Lösung.

 

4.    Die bestehende Verrechnungssystematik zwischen Versorgungsgewinnen und ÖPNV-Verlusten kann auf Ebene der KWH beibehalten werden.

 

Hinzu kommt die künftig weiterhin bestehende Möglichkeit der Einflussnahme durch Berücksichtigung von KWH-Vertretern in den Gremien der NWE Kommunalholding GmbH und der NEW AG. Darüber hinaus handelt es sich bei der Struktur nach Einschätzung der Verwaltung um eine robuste nachhaltige Lösung, die auch Synergieeffekte haben dürfte.