III Beschluss:
Die
Unterzeichner stimmen dem protokollarisch geänderten Beschluss unter TOP 6 der
Ratsniederschrift vom 28.02.2013 im Wege der Dringlichkeit gemäß § 60 Abs. 1
Satz 2 GO NRW zu.
I. Sachverhalt
Unter TOP 6 der Ratssitzung vom 28.02.2013 wurde folgender Beschluss
protokolliert:
Beschluss
(bei 1 Enthaltung einstimmig):
Für die Kommunalwahl 2014 wird
ein Wahlausschuss mit insgesamt 10 Beisitzern
sowie Stellvertretern und
Stellvertreterinnen gebildet. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Partei Mitglied Vertreter
CDU Kliemt, Martin Dohmen,
Karl-Heinz
CDU Beckers, Franz-Josef Albrecht,
Hans
CDU Maurer, Marcel Staas,
Erwin
CDU Peters, Rainer Leutner, Klaus-Werner
CDU Jennißen, Dirk Ramakers,
Ingo
CDU Ramakers, Ingo Vieten,
Silke
SPD Gansweidt, Frank Simons,
Heike
SPD Stassny, Leonhard Kluth, Ernst
FDP Dr. Beckers,
Susanne Storms, Manfred
B90/Grüne Kretschmer, Frank Seidel, Robert
Hierbei ist irrtümlich Stadtverordneter Ingo Ramakers neben seiner
Nominierung als Vertreter für Stadtverordneten Dirk Jennißen auch als Mitglied
protokolliert worden. Als Mitglied wurde aber Stadtverordneter Frank Winkens
benannt und gewählt. Der Beschluss muss somit wie folgt lauten:
Beschluss (bei 1 Enthaltung einstimmig):
Für die Kommunalwahl 2014 wird
ein Wahlausschuss mit insgesamt 10 Beisitzern sowie Stellvertretern und
Stellvertreterinnen gebildet. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Partei Mitglied Vertreter
CDU Kliemt, Martin Dohmen,
Karl-Heinz
CDU Beckers, Franz-Josef Albrecht,
Hans
CDU Maurer, Marcel Staas,
Erwin
CDU Peters, Rainer Leutner, Klaus-Werner
CDU Jennißen, Dirk Ramakers,
Ingo
CDU Winkens, Frank Vieten,
Silke
SPD Gansweidt, Frank Simons,
Heike
SPD Stassny, Leonhard Kluth,
Ernst
FDP Dr. Beckers,
Susanne Storms, Manfred
B90/Grüne Kretschmer, Frank Seidel, Robert
II. Begründung der Dringlichkeit:
Die erste Sitzung des neu gewählten Wahlausschusses findet bereits am
15.04.2013, somit vor der nächsten Ratssitzung, statt. Damit die
Wahlausschusssitzung mit den gewählten Mitgliedern stattfinden kann, ist die
Richtigstellung des Ratsbeschlusses durch eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.