Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Wassenberg vom 18.12.2009 wird beschlossen.
Sachverhalt:
Hinsichtlich der Abrechnung von kostenersatzpflichtigen Einsätzen der Feuerwehr sind in Anlehnung an die aktuelle Rechtsauffassung des OVG NRW bereits mehrere Verwaltungsgerichte seit dem Jahre 2011 dazu übergegangen, die bisherige Abrechnungspraxis der Kommunen, nach vollen Stunden bzw. für jede angefangene Stunde nach Halbstundensätzen abzurechnen, für rechtswidrig zu erklären.
Die der Gebührensatzung zugrundeliegende Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes berücksichtigte diese neue Rechtsauffassung noch nicht.
In einem kürzlich stattgefundenen Verfahren der Stadt Wassenberg vor dem VG Aachen hat auch dieses Gericht sich den Empfehlungen des OVG NRW angeschlossen, dass es den Kommunen zumutbar sein muss, die Abrechnung konkreter nach Viertelstundensätzen vorzunehmen und empfohlen, den Bescheid aufzuheben sowie eine Satzungsänderung vorzunehmen.
Verschiedene Nachbarkommunen haben aufgrund der neuen Rechtslage zwischenzeitlich auch schon ihre Satzungen angepasst.
Die als Anlage beigefügte Änderungssatzung berücksichtigt zum einen die für eine Rechtssicherheit von Kostenbescheiden notwendige Anpassung sowie redaktionelle Änderungen und Ergänzungen, wie sie sich aus der modifizierten Mustersatzung des StGB NRW zum Stand 13.09.2010 ableiten lassen.
Die Vorlage erfolgt heute unmittelbar und kurzfristig an den Rat, da ein Abwarten bis nach der Sommerpause über den regulären Weg ( Haupt- und Finanzausschuss und dann Rat) der Verwaltung keine Möglichkeit gibt, über einen längeren Zeitraum hinweg rechtssichere Kostenbescheide zu erlassen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |