Beschlussvorschlag:
Gemäß § 10
Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg werden in den Haupt- und
Finanzausschuss, Planungs- und Umweltausschuss und Rechnungsprüfungsausschuss
alle Stadtverordnete, die dem jeweiligen Ausschuss nicht bereits als Mitglied
bzw. stv. Mitglied angehören, in alphabethischer Reihenfolge als Vertreter/in
im Verhinderungsfall des persönlichen Vertreters/der persönlichen Vertreterin
gewählt.
Sachverhalt:
Nach Auflösung, Neubildung und Neuwahl des Haupt- und Finanzausschusses, Planungs- und Umweltausschusses sowie Rechnungsprüfungsausschusses können gemäß § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg für Ausschussmitglieder persönliche Vertreter gewählt werden. Ist der gewählte Vertreter verhindert, so ist dessen Fraktion oder Gruppe berechtigt, den Vertreter aus ihren Stadtverordneten in alphabethischer Reihenfolge zu stellen, wenn dieser vom Rat als Vertreter in den Ausschuss gewählt ist.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |