Betreff
Klarstellungs-, Abrundungs- und erweitere Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen; hier: Einstellung des Satzungsverfahrens gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch) -Abrundungssatzung- für einen Teilbereich an der Ringstraße
Vorlage
BV/FB4/023/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Das durch Beschluss des Planungs- und Umweltausschusses vom 13.11.2011 begonnene Satzungsverfahren gemäß § 34 Abs. 4 Ziffer 3 BauGB (Baugesetzbuch)

-Abrundungssatzung- für einen Teilbereich an der Ringstraße in der Ortschaft Birgelen, Gemarkung Birgelen, Flur 9, Flurstück 526 und 1153 tlw. sowie Flur 11, Flurstück 193, wird eingestellt.

 


Sachverhalt:

Bereits für die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 23.11.2011 (TOP 2.) war eine umfassende Beschlussvorlage erstellt worden.

 

Da im Jahre 2012 die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlage der Ringstraße (vom Elsumer Weg bis Mittlerer Weg) durchgeführt werden wird, sollte in dem durchgeführten Satzungsverfahren rechtlich geklärt werden, ob die derzeit unbebauten Grundstücke entlang der Ringstraße einer künftigen baulichen Nutzung zugeführt werden können.

 

Im Rahmen des durchgeführten Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit (betroffene Grundstückseigentümer sowie die Beteiligung der Behörden) wurde abschließend insbesondere in der Stellungnahme des Kreises Heinsberg -Amt für Wohnen und Bauen- vom 19.04.2012 dargelegt (Anlage 1), dass in diesem Verfahren aus immissionsschutzrechtlicher Sicht weiterhin gegen die Bauleitplanung Bedenken bestehen. Wie der Kreis Heinsberg bei der Auswertung eines vorgelegten Geruchsgutachten vom 17.07.2008 ausführt, ist hierbei nicht die zugelassene Maximalbelegung des landwirtschaftlichen Betriebes Lambertusstraße 130 zugrunde gelegt worden. Da die Richtwerte nach GIRL  hiernach bereits tangiert werden, kann man davon ausgehen, dass im Zuge der Ausnutzung des legitimen Entwicklungspotenzial diese Werte überschritten werden.

 

Die Bedenken des Kreises werden auch teilweise durch die Landwirtschaftskammer, Kreisstelle Heinsberg, getragen.

 

Ferner hat der betroffene Landwirt durch seinen Rechtsanwalt dem Satzungsverfahren widersprochen. Dies wird u.a. damit begründet, dass die Kinder des heutigen Betriebsinhabers später einmal die Betriebsnachfolge antreten werden.

 

Aus den dargelegten Gründen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen, die drei betroffenen Grundstücke (Flurkartenauszug Anlage 2) nicht durch ein Satzungsverfahren dem Innenbereich zuzuordnen, so dass auch zukünftig eine Bebauungsmöglichkeit für diese drei Grundstücke  ausscheidet.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto