hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
Aufstellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt
Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen mit
Ausschlusswirkung wird gefasst.
Sachverhalt:
Bereits in der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 27.09.2011 wurde
auf der Grundlage des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen
die Durchführung einer Weißflächenanalyse beschlossen. Das Ergebnis der Weißflächenanalyse
und die ergänzend vorzunehmenden Bewertungen sind im Laufe des Jahres 2012
Beratungsgegenstand in dem Verfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wassenberg mit dem Ziel der Ausweisung von Konzentrationsflächen für
Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung, um auf diesem Weg wirksam den
„privilegierten Wildwuchs“ einer Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35
Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch entgegenwirken zu können.
Um allerdings in dem Zeitraum bis zum Abschluss dieses 51. Flächennutzungsplanänderungsverfahrens
eingehende Baugesuche wirksam zurückstellen zu können, bedarf es zu einer
planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich eines
konkreten Beschlusses zur Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Stadt Wassenberg.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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