Betreff
51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung;
hier: Aufstellungsbeschluss
Vorlage
BV/FB4/015/2012
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Aufstellungsbeschluss zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung wird gefasst.

 


Sachverhalt:

 

Bereits in der Planungs- und Umweltausschusssitzung am 27.09.2011 wurde auf der Grundlage des Erlasses für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen die Durchführung einer Weißflächenanalyse beschlossen. Das Ergebnis der Weißflächenanalyse und die ergänzend vorzunehmenden Bewertungen sind im Laufe des Jahres 2012 Beratungsgegenstand in dem Verfahren zur 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg mit dem Ziel der Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen mit Ausschlusswirkung, um auf diesem Weg wirksam den „privilegierten Wildwuchs“ einer Errichtung von Windenergieanlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch entgegenwirken zu können.

 

Um allerdings in dem Zeitraum bis zum Abschluss dieses 51. Flächennutzungsplanänderungsverfahrens eingehende Baugesuche wirksam zurückstellen zu können, bedarf es zu einer planungsrechtlichen Steuerung von Windenergieanlagen im Außenbereich eines konkreten Beschlusses zur Aufstellung der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wassenberg.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto