Betreff
Verkehrsberuhigungsmaßnahme "Sandstraße" in Birgelen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.06.2009
Vorlage
MV/SBW/004/2012
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 04.06.2009 ist seitens der SPD-Fraktion ein Antrag auf Verkehrs-beruhigung für den Einmündungsbereich Sandstraße/Mühlenstraße gestellt worden (siehe Anlage 1).

 

Der Bauausschuss hat sich bereits am 23.09.2004 mit der Prüfung einer Verkehrsbe-ruhigung auf der unteren Sandstraße in Form einer Fahrbahnverengung vor dem Haus „Sandstr. 1“ und der Anlegung eines durchgängigen Gehweges entlang des Hauses „Sandstr. 1“ bis zur Mühlenstraße befasst (Flurkarte siehe Anlage 2).

Dazu haben seinerzeit verschiedene Gespräche und Ortstermine stattgefunden.

 

Im Ergebnis teilt die Verwaltung die Auffassung des Straßenverkehrsamtes, wonach das Straßenverkehrsamt und die Polizei nach gemeinsamer Ortsbesichtigung erheb-liche Bedenken gegen die angestrebte Maßnahme haben, die unabhängig von einer konkreten Planung auf grundsätzliche Erwägungen / Erkenntnisse beruhen. Ein Einbau an dieser Stelle (Innenkurve) zwingt nämlich den Kraftfahrer, ohne Sicht auf den Gegenverkehr und den Knoten Mühlenstraße / Sandstraße / Mittlerer Weg, in die Fahrspur des Gegenverkehrs einzufahren.

Darüber hinaus wurden auch während eines weiteren Ortstermins andere Gefahren-quellen im weiteren Verlauf der Sandstraße angesprochen.

 

Einvernehmen besteht daher, dass eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse zu einer effektiven Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger - insbesondere der Kinder – nur durch eine Überplanung der gesamten Streckenabschnitte erzielbar ist.

Will man diese Verbesserung erreichen, sollte über die Haushaltsplanung 2013 diese beitragspflichtige Maßnahme in das Investitionsprogramm aufgenommen werden.

Die Baukosten werden vom Unternehmensbereich Tiefbau mit rund 200.000,00 EUR beziffert.

 

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto