Betreff
Bebauungsplan Nr. 37 "An der Windmühle"; 1. vereinfachte Änderung;
hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
FB4/014/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „An der Windmühle“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 20.01.2010 (TOP 8) beschlossen, das Verfahren zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „An der Windmühle“ durchzuführen.

 

Im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Behörden wurden keine Anregungen vorgebracht. Die öffentliche Auslegung findet bis zum 28.02.2010 statt. Sollten bis dahin noch Anregungen eingehen, werden diese bis zur Sitzung nachgereicht.

 

Inhalt der Bebauungsplanänderung ist die Änderung der Art der baulichen Nutzung in einem Teilbereich angepasst an das geplante Vorhaben, d.h. die geplante Umnutzung des Gebäudes zu Beherbergungszwecken (Fremdenzimmer und Tagungsräume).

 

Ein Übersichtsplan des Änderungsbereiches sowie eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung sind als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto