Betreff
Nassabgrabungsvorhaben gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz;
hier: Einvernehmen zur geplanten Abgrabung "Ophovener Seenplatte,
2. Westerweiterung"
Vorlage
FB4/013/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Gegen die geplante Nassabgrabung „Ophovener Seenplatte, 2. Westerweiterung“ bestehen von Seiten der Stadt Wassenberg keine Bedenken, da die öffentlich-rechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen zwischenzeitlich vorliegen; das Einvernehmen zum Nassabgrabungsvorhaben gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz wird erteilt.


Sachverhalt:

 

Die Abgrabungsbehörde des Kreises Heinsberg hat die Stadt Wassenberg aufgefordert zum Abgrabungsvorhaben „Ophovener Seenplatte, 2. Westerweiterung“ des Abgrabungsunternehmens an der Rurtalstraße Stellung zu nehmen.

Zur Beschreibung des Vorhabens wird auf den als Anlage 1 beigefügten Erläuterungstext verwiesen.

Bei der am 18.02.2010 angebotenen Fahrt zu einer rekultivierten Abgrabungsfläche in Goch/Niederrhein bestand für die Mitglieder des Fachausschusses die Gelegenheit zur Information und Beantwortung von Fragen. Für weitere Fragen steht zudem bei Bedarf der Antragsteller den Fraktionen zwischen der Fahrt und der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses zur Verfügung; im Bedarfsfall wird um terminliche Abstimmung mit der Verwaltung gebeten.

 

Ein Übersichtsplan mit der Abgrenzung der 2. Westerweiterung ist als Anlage 2 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto