Beschlussvorschlag:
1.
Für
die Grundstücke Gemarkung Birgelen, Flur 13, Flurstücke101 tlw., 102 tlw., 116,
271, 272, 274, 275, 276 sowie Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 117, 122,
123, 124, 199 tlw., 604, 605, 606, 607, 608, 609, 729, 732, 775, 776, 777, 778,
779, 780, 890 ist ein qualifizierter Bebauungsplan gem. § 30 Abs. 1 BauGB
aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 80 „Roermonder
Straße/Rurtalstraße“ und umfasst eine Fläche von ca. 7,3 ha. Der
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes ist in der Anlage 1 dargestellt.
2.
Der
Flächennutzungsplan ist parallel in einem 52. Änderungsverfahren zu ändern.
3.
Die
Bebauungspläne Nr. 27 „Rurtalstraße/Roermonder Straße“ (Aufstellungsbeschluss
vom 27.10.1981) und Nr. 34 „Roermonder Straße“ (Aufstellungsbeschluss vom
20.12.1990), deren Geltungsbereiche den Anlagen 2 und 3 entnommen werden
können, sind aufzuheben, da die rechtlichen Grundlagen nicht mehr den aktuellen
Anforderungen entsprechen und Bebauungspläne somit ohnehin neu aufzustellen
wären und zum anderen diese Flächen nunmehr Bestandteil des räumlichen
Geltungsbereichs des vorstehend unter Ziffer 1 enthaltenen
Verwaltungsvorschlags sind.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 20.07.2011 (Anlage
4) beantragt Frau W. (Eigentümerin der überwiegenden Grundstücksflächen im
Bebauungsplangebiet Nr. 34) die Fortführung des durch Aufstellungsbeschluss vom
20.12.1990 eingeleiteten Bebauungsplanverfahrens Nr. 34 „Roermonder Straße“.
Dieses Bebauungsplanverfahren wurde aber aus unterschiedlichen Gründen nicht
abschließend durchgeführt und zwischenzeitlich entspricht dieser Bebauungsplan
auch nicht mehr den aktuellen Anforderungen an einen Bebauungsplan und müsste
ohnehin neu erstellt werden.
Darüber hinaus ist auch der
angrenzende Bebauungsplan Nr. 27 „Rurtalstraße/Roermonder Straße“, der nach dem
Aufstellungsbeschluss vom 27.10.1981 nicht mehr fortgeführt wurde, inhaltlich
überholt. Die Stadt hat zwischenzeitlich zur Beseitigung eines städtebaulichen
Missstandes das an der Roermonder Straße gelegene in der Vergangenheit intensiv
gewerblich genutzte Objekt erworben. Hintergrund des Erwerbs war zum einen die
Beseitigung des städtebaulichen Missstandes (gewerbliche Nutzung im Bereich
Wohnen) und die für 2015 in der Finanzplanung der Stadt angedachte Entwicklung
der von der Stadt erworbenen Fläche zu stadtkernnahen Wohngrundstücken.
Das Gewerbeobjekt wurde bereits vor
dem Erwerb durch die Stadt weitgehend entkernt, so dass nach Ablauf des bis zum
31.12.2013 noch laufenden Nutzungsvertrags (Lagerstätte eines gewerblichen
Unternehmens) der Abriss der gewerblichen Bauten unter Nutzung der aus Stahl
bestehenden Hallenkonstruktion weitgehend kostenneutral erfolgen kann.
Der Veräußerungserlös aus den
Baugrundstücken ist in der Finanzplanung der Stadt ab 2016 zur Finanzierung des
städtischen Anteils zu den Städtebauförderungsmaßnahmen der Ortskerne
Wassenberg und Myhl im Zuge des Weiterbaus der B 221 n eingeplant.
Unter Berücksichtigung der
städtebaulichen Zielsetzung, des bestehenden Grundsatzbeschlusses vom
22.05.2001 zum sozialverträglichen Bodenmanagement, des vorliegenden Antrags
der Frau W. vom 20.07.2011 und den rechtlich gebotenen Anpassungen (Neuaufstellung)
der nicht weiterverfolgten Altverfahren (hieraus ergeben sich für
Grundstückseigentümer keinerlei Ansprüche) sind die nachfolgend dargestellten
Varianten denkbar:
Variante A)
Aus dem Geltungsbereich des durch
Aufstellungsbeschluss vom 27.10.1981 angedachten Bebauungsplanes Nr. 27
„Rurtalstraße/Roermonder Straße“ (vgl. Anlage 2) wird lediglich für die
stadteigenen Grundstücke Gemarkung Wassenberg, Flur 7, Flurstücke 729, 732,
775, 776, 777, 778, 779, 780, 890 (vgl. Anlage 5) ein qualifizierter Bebauungsplan
gem. § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt. Der Bebauungsplan erhält die Nr. 80
„Roermonder Straße“ und umfasst eine Fläche von ca. 1,2 ha. Der Flächennutzungsplan
ist parallel in einem 52. Änderungsverfahren zu ändern.
Mit der Durchführung dieses Bebauungsplanverfahrens
wäre der städtebauliche Missstand dort beseitigt, stadtkernnahe, stadteigene
Baugrundstücke für die Wassenberger Unterstadt im mittelfristigen Angebot und
die Finanzierung der städtischen Eigenanteile zu den
Stadtkernentwicklungsmaßnahmen in Wassenberg und insbesondere der Ortslage Myhl
gesichert. Die Inanspruchnahme von Flächen würde sich auf heute bereits bebaute
bzw. baulich nutzbare Flächen beschränken und keine weiteren
Außenbereichsflächen in Anspruch nehmen. Die übrigen dort gelegenen Flächen,
dazu zählen auch die Flächen des in 1990 begonnenen Bebauungsplanverfahrens Nr.
34 „Roermonder Straße“ (vgl. Anlage 3) verbleiben weiterhin ausnahmslos als
Außenbereichsgrundstücke in der landwirtschaftlichen Nutzung und grenzen die
Ortslagen Wassenberg und Birgelen ab.
Variante B)
Dieser nachfolgend beschriebenen
Variante liegt die Überlegung zugrunde, aus den Flächen der ehemals
beabsichtigten Bebauungspläne Nr. 27 und 34 ein Bebauungsplangebiet bis zur
Rurtalstraße zu entwickeln (vgl. Anlage 1). Diese Variante hat die Zielsetzung,
mit einer derartigen Ausweisung, zudem größtenteils stadtkernnah, ein
langfristiges Angebot an Wohngrundstücken vorhalten zu können, keine Fahrzeugverkehre
dem angrenzenden Birgelener Baugebiet Nr. 60 „Brucherfeld“ zuzuführen, sondern
diese weitgehend über die Rurtalstraße abzuführen und hierzu ist bei den
verkehrlichen Infrastrukturmaßnahmen gleichzeitig der Bau eines
Kreisverkehrsplatzes für die Anbindung an die Rurtalstraße (nach Bau der B 221
neu als von einer Kreisstraße zur Stadtstraße abgestuft) einzubeziehen.
Der Bau eines Kreisverkehrsplatzes
an der Anbindung stellt gleichzeitig als Nebeneffekt eine Verkehrsberuhigung in
der Ortseinfahrt des Stadtteils Wassenberg auf der Rurtalstraße dar und mit
dieser Planung würde der angrenzende und sich in der Entwicklung befindliche
Wasserschutzpark (vgl. Anlage 6) als Erholungs- und Ausgleichsfläche
unmittelbar an ein Wohngebiet angebunden und fortentwickelt werden können. Nur
der Ausbau einer derartigen Verkehrsinfrastruktur, zu finanzieren von den durch
eine derartige Bauleitplanung bevorteilten Grundstückseigentümern steht im
Einklang mit dem Grundsatzbeschluss des Rates vom 22.05.2001 zu einem sozialverträglichen
Bodenmanagement, wonach ausgeschlossen ist, dass wenige Grundstückseigentümer
durch die Planungshoheit der Stadt z. T. beträchtliche sechsstellige
Vermögensvorteile erlangen und die Stadt die Folgekosten der Infrastruktur zu
tragen hat.
Fazit
In einer Gesamtabwägung und zur
Erzielung einer verbesserten Verkehrsinfrastruktur (Anbindung an die
Rurtalstraße, Bau eines Kreisverkehrsplatzes mit verkehrssichernder Bedeutung
für den Stadtkernbeginn Wassenbergs) schlägt die Verwaltung die Variante B vor, die aus derzeitiger
Sicht nach Durchführung des Bebauungsplanverfahrens mit parallel erfolgtem
Flächennutzungs-planänderungsverfahren und einem sich anschließenden
Umlegungsverfahrens in dem Zeitraum bis Ende 2015 umsetzbar ist.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten €
Personalkosten
€ keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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