Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ in der Ortschaft Wassenberg;
2. vereinfachte Änderung
hier:
a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB),
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/092/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher   

     Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

      Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2                Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 14.06.2024 bis 15.07.2024 wurden keine                Anregungen und Bedenken vorgebracht.

b)  Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2            Baugesetzbuch (BauGB)

      Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2         Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 26.08.2024 bis 27.09.2024 wurden keine                Anregungen und Bedenken vorgebracht.

c)   Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst -     

     Neu“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung 

     beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten des Rates der Stadt Wassenberg hat am 15. Mai 2024 die Einleitung eines 2. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ in der Ortschaft Wassenberg mit dem Ziel beschlossen, den Punkt 1.3 der textlichen Festsetzungen wie folgt anzupassen:

„In den Gewerbegebieten sowie im Industriegebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Müllumladestationen, Recyclinganlagen und vergleichbare Anlagen zur Lagerung, Sortierung und Behandlung von folgenden Abfällen A

VV 20 03 01 (hier: kommunale Restabfälle),

AVV 20 01 08 (hier: kommunale Bioabfälle),

AVV 20 03 06 (Kanalräumgut),

AVV 19 08 02 (Sandfangrückstände) und

AVV 19 08 01 (Sieb- und Rechenrückstände) 

der Abfallverzeichnis-Verordnung vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3379), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. Juni 2020 (BGBl. I S. 1533) geändert worden ist, als auch von Gift- und Gefahrstoffen, gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig“.

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 14.06.2024 bis 15.07.2024 statt.

Nachfolgende Stellungnahmen sind eingegangen:

Kreis Heinsberg vom 11.07.2024 (Anlage 1)

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 26.08.2024 bis 27.09.2024 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 14/2024 am 16.08.2024). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Fort - Neu“ in der Ortschaft Wassenberg ab (Anlage 2).

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ mit Begründung sind im Ratsinformationssystem abrufbar.

 


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis:

1. Stellungnahme des Kreises Heinsberg vom 04.01.2024

2. Abgrenzung des Geltungsbereiches