Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Wassenberg verabschiedet das Wasserversorgungskonzept gem. § 38 Landeswassergesetz NRW für die Stadt Wassenberg.
Sachverhalt:
Gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW sind Gemeinden zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung zur Aufstellung eines Konzeptes über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) verpflichtet.
Das Konzept war erstmalig in 2018 vorzulegen und ist alle sechs Jahre fortzuschreiben.
Wie bereits in 2018 hat das Kreiswasserwerk Heinsberg den beiliegenden Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes für die vier Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wegberg und Wassenberg gemeinsam erstellt.
Nach entsprechender Verabschiedung durch den Stadtrat ist das fortgeschriebene Wasserversorgungskonzept der Bezirksregierung bis zum 30.06.2024 vorzulegen.
Die Inhalte sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto
|
Anlagenverzeichnis:
Wasserversorgungskonzept mit Anlagen