Betreff
Verabschiedung des Wasserversorgungskonzeptes gemäß § 38 Landeswassergesetz NRW für die Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB6/034/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Wassenberg verabschiedet das Wasserversorgungskonzept gem. § 38 Landeswassergesetz NRW für die Stadt Wassenberg.


Sachverhalt:

Gemäß § 38 Abs. 3 LWG NRW sind Gemeinden zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung zur Aufstellung eines Konzeptes über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) verpflichtet.

Das Konzept war erstmalig in 2018 vorzulegen und ist alle sechs Jahre fortzuschreiben.

Wie bereits in 2018 hat das Kreiswasserwerk Heinsberg den beiliegenden Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes für die vier Städte Erkelenz, Hückelhoven, Wegberg und Wassenberg gemeinsam erstellt.

Nach entsprechender Verabschiedung durch den Stadtrat ist das fortgeschriebene Wasserversorgungskonzept der Bezirksregierung bis zum 30.06.2024 vorzulegen.

Die Inhalte sind den beiliegenden Anlagen zu entnehmen.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis:

Wasserversorgungskonzept mit Anlagen