Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr.
17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 2.
vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, den Punkt 1.3 der
textlichen Festsetzungen wie folgt anzupassen:
„In den Gewerbegebieten
sowie im Industriegebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sowie Anlagen
zur Lagerung, Sortierung und Verarbeitung von Gift- und Gefahrstoffen gemäß § 1
Abs. 5 BauNVO nicht zulässig“.
Es sind die
erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Sachverhalt:
Der
Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ in der Ortschaft Wassenberg
ist seit dem Jahre 2012 rechtsverbindlich und wurde im Jahre 2016 in einem 1.
Änderungsverfahrens geändert.
Mit
Schreiben vom 12.01.2024 beantragt die Firma Schönmackers Umweltdienste, den
Bebauungsplan erneut zu ändern, um einen Umbau und die Modernisierung des
Betriebes vornehmen zu können (Anlage 1).
Die
derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst -
Neu“ schließen unter Punkt 1.3 der textlichen Festsetzungen Betriebe zur
Lagerung, Sortierung und Verarbeitung von Abfallprodukten sowie
Müllumladestationen und Recyclinganlagen aus.
Dieser Passus soll nun
ersatzlos gestrichen werden und der Punkt 1.3 der textlichen Festsetzungen ist
wie folgt anzupassen:
„In den Gewerbegebieten sowie im
Industriegebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sowie Anlagen zur
Lagerung, Sortierung und Verarbeitung von Gift- und Gefahrstoffen gemäß § 1
Abs. 5 BauNVO nicht zulässig“.
Die
Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung
gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.
Ein
Übersichtsplan über die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet
Forst - Neu“ ist als Anlage 2 beigefügt.
Vertreter
der Firma Schönmackers Umweltdienste werden die Planung in der Sitzung
vorstellen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis: