Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ in der Ortschaft Wassenberg hier: Beschluss zur Einleitung des 2. vereinfachten Änderungsverfahrens
Vorlage
BV/FB6/016/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ in der Ortschaft Wassenberg wird in einem 2. vereinfachten Änderungsverfahren mit dem Ziel geändert, den Punkt 1.3 der textlichen Festsetzungen wie folgt anzupassen:

„In den Gewerbegebieten sowie im Industriegebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sowie Anlagen zur Lagerung, Sortierung und Verarbeitung von Gift- und Gefahrstoffen gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig“.

Es sind die erforderlichen Verfahrensschritte gemäß § 13 Abs. 2 BauGB durchzuführen.


Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ in der Ortschaft Wassenberg ist seit dem Jahre 2012 rechtsverbindlich und wurde im Jahre 2016 in einem 1. Änderungsverfahrens geändert.

Mit Schreiben vom 12.01.2024 beantragt die Firma Schönmackers Umweltdienste, den Bebauungsplan erneut zu ändern, um einen Umbau und die Modernisierung des Betriebes vornehmen zu können (Anlage 1).

Die derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ schließen unter Punkt 1.3 der textlichen Festsetzungen Betriebe zur Lagerung, Sortierung und Verarbeitung von Abfallprodukten sowie Müllumladestationen und Recyclinganlagen aus.

Dieser Passus soll nun ersatzlos gestrichen werden und der Punkt 1.3 der textlichen Festsetzungen ist wie folgt anzupassen:

 „In den Gewerbegebieten sowie im Industriegebiet sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sowie Anlagen zur Lagerung, Sortierung und Verarbeitung von Gift- und Gefahrstoffen gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO nicht zulässig“.

Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, so dass die Bebauungsplanänderung gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren möglich ist.

Ein Übersichtsplan über die Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst - Neu“ ist als Anlage 2 beigefügt.

Vertreter der Firma Schönmackers Umweltdienste werden die Planung in der Sitzung vorstellen.


Finanzielle Auswirkungen

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

Personalkosten

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

                                       

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

im Finanzplan (investiv)

Nein

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto


Anlagenverzeichnis: