Betreff
Antrag der Fraktion „Krethi & Plethi“ betreffend Antrags- und Beschlusscontrolling vom 24.11.2023
Vorlage
MV/FB1/005/2024
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

Die Fraktion Krethi & Plethi beantragt mit Schreiben vom 24.11.2023, dass die Verwaltung den Fraktionen vierteljährlich eine Übersicht vorlegen möge, aus der die seit November 2020 eingegangenen Ratsanträge, der Stand der Bearbeitung und die voraussichtliche Rats- bzw. Ausschussbefassung ersichtlich sein sollen. Darüber hinaus solle der Rat im Rahmen eines gesonderten Tagesordnungspunktes „Antrags- und Beschlusscontrolling“ im öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Teil der jeweiligen Ratssitzung die Möglichkeit erhalten, den Stand der Anträge zu erörtern und Prioritäten neu zu setzen. Die Verwaltung solle auf Anforderung die Gründe für etwaige Verzögerungen bei der Bearbeitungszeit erläutern.

Hierzu sei mitgeteilt, dass die Verwaltung den Fraktionen bereits zum jetzigen Zeitpunkt entsprechende Übersichten zum Ende bzw. Abschluss eines Jahres zur Verfügung stellt. Im Rahmen der interfraktionellen Sitzung vom 19.12.2023 wurde zudem bereits vereinbart, dass die Übersicht zusätzlich nochmals vor der Sommerpause zur Verfügung gestellt wird. Ferner wurde im Rahmen der letzten Ratssitzung zugesagt, den Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Bürgermeisters“ um den Zusatz „Anfragen“ redaktionell zu ergänzen. In diesem Zusammenhang erfolgt bereits die Beantwortung von Anfragen, die im Nachgang auch zu Protokoll genommen werden. Ein noch kürzerer Rhythmus für die Übersendung von Übersichten erscheint sodann nicht mehr zielführend, da bei der Anzahl der sechs geplanten Sitzungen andernfalls nach nahezu jeder Sitzung eine Übersicht versendet werden würde. Im Rahmen der Ratssitzung werden allerdings bereits zum jetzigen Zeitpunkt sämtliche Anträge bekanntgegeben und je nach Bearbeitung zur Tagesordnung genommen. Es möge insofern zunächst durch den Ausschuss beurteilt werden, ob der damit einhergehende Verwaltungsaufwand erwünscht ist.

Daneben besteht bereits jetzt die Möglichkeit, Anfragen – auch zum Bearbeitungsstand von gestellten Anträgen – zu stellen. Themen und Anträge werden immer dann zur Tagesordnung genommen, wenn die dahingehende Bearbeitung abschließend erfolgt ist. Die diesbezügliche Zeit ist vor allem von der Natur des Anliegens abhängig und kann nicht pauschal einer Willkür unterzogen werden. Insbesondere beim Einbezug Dritter (z. B. bei Behördenauskünften, Preisanfragen bei Bietern etc.) kann diese nicht immer unmittelbar beeinflusst oder weitergehend gesteuert werden. Hinzu kommt die allgemeine Auslastung bei der Bearbeitung von Anträgen, da bei einem hohen Antragsvolumen neben sonstiger Arbeitsauslastung unter Umständen nicht jeder Antrag gleichzeitig bearbeitet werden kann; begrüßt werden würde insofern jedoch eine beantragte Priorisierung, die aber dem Ausschuss bzw. dem Rat bereits seit jeher obliegt und auch bereits praktiziert wird. Gleichwohl werden die zu einer jeweiligen Bearbeitung von Anträgen erforderlichen Schritte schnellstmöglich eingeleitet. Auch erfolgt über den Bürgermeister erforderlichenfalls eine Zwischennachricht im Rahmen seiner Mitteilungen, sofern sich grundlegende Änderungen in einem Bearbeitungsverlauf ergeben. Vor diesem Hintergrund ist insgesamt fragwürdig, welchen Erkenntnisgewinn eine fortlaufende Berichterstattung über etwas bereits Bekanntes brächte; dies führte allenfalls zu weiterer Beschäftigung der Verwaltung, die den eigentlichen Antragszweck nicht fördert und für selbigen nicht zur Verfügung steht. Es bleibt den Fraktionen insoweit auch unbenommen, sich – vor allem zu ihren eigenen Anträgen – selbst einen Überblick zu verschaffen. Ebenfalls ist es den Fraktionen möglich, Anträge und Themen zur Tagesordnung anzumelden. Dies wird durch die Verwaltung auch stets umgesetzt. Je nach Bearbeitungsumfang und verfügbarer Zeit kann jedoch nicht für jeden Fall sichergestellt werden, dass zum Tagesordnungspunkt bereits eine vollständig ausgearbeitete Mitteilungs- oder Beschlussvorlage vorliegt. Eine Vorbefassung oder Diskussion kann dessen ungeachtet vorab jedoch wie bisher erfolgen.

Nach alledem wird die bisherige Verfahrensweise mit den bereits umgesetzten Instrumenten für zweckmäßig erachtet. Anpassungen sind nichtsdestotrotz auf mehrheitlichen Wunsch möglich. Vor noch umfassenderer Bearbeitung und detaillierterer Auseinandersetzung mit dem Antrag durch die Verwaltung möge sich daher zuvor der Ausschuss zum Antrag erklären und die Verwaltung gegebenenfalls mit einer weitergehenden Prüfung und/oder Umsetzung beauftragen.


Anlagenverzeichnis:

Antrag Fraktion „Krethi & Plethi“ vom 24.11.2023