Sachverhalt:
Die Fraktion
Krethi & Plethi beantragt mit Schreiben vom 24.11.2023, dass die Verwaltung
den Fraktionen vierteljährlich eine Übersicht vorlegen möge, aus der die seit
November 2020 eingegangenen Ratsanträge, der Stand der Bearbeitung und die voraussichtliche
Rats- bzw. Ausschussbefassung ersichtlich sein sollen. Darüber hinaus solle der
Rat im Rahmen eines gesonderten Tagesordnungspunktes „Antrags- und
Beschlusscontrolling“ im öffentlichen bzw. nichtöffentlichen Teil der
jeweiligen Ratssitzung die Möglichkeit erhalten, den Stand der Anträge zu
erörtern und Prioritäten neu zu setzen. Die Verwaltung solle auf Anforderung
die Gründe für etwaige Verzögerungen bei der Bearbeitungszeit erläutern.
Hierzu sei
mitgeteilt, dass die Verwaltung den Fraktionen bereits zum jetzigen Zeitpunkt
entsprechende Übersichten zum Ende bzw. Abschluss eines Jahres zur Verfügung
stellt. Im Rahmen der interfraktionellen Sitzung vom 19.12.2023 wurde zudem
bereits vereinbart, dass die Übersicht zusätzlich nochmals vor der Sommerpause
zur Verfügung gestellt wird. Ferner wurde im Rahmen der letzten Ratssitzung
zugesagt, den Tagesordnungspunkt „Mitteilungen des Bürgermeisters“ um den
Zusatz „Anfragen“ redaktionell zu ergänzen. In diesem Zusammenhang erfolgt
bereits die Beantwortung von Anfragen, die im Nachgang auch zu Protokoll
genommen werden. Ein noch kürzerer Rhythmus für die Übersendung von Übersichten
erscheint sodann nicht mehr zielführend, da bei der Anzahl der sechs geplanten
Sitzungen andernfalls nach nahezu jeder Sitzung eine Übersicht versendet werden
würde. Im Rahmen der Ratssitzung werden allerdings bereits zum jetzigen
Zeitpunkt sämtliche Anträge bekanntgegeben und je nach Bearbeitung zur
Tagesordnung genommen. Es möge insofern zunächst durch den Ausschuss beurteilt
werden, ob der damit einhergehende Verwaltungsaufwand erwünscht ist.
Daneben
besteht bereits jetzt die Möglichkeit, Anfragen – auch zum Bearbeitungsstand
von gestellten Anträgen – zu stellen. Themen und Anträge werden immer dann zur
Tagesordnung genommen, wenn die dahingehende Bearbeitung abschließend erfolgt
ist. Die diesbezügliche Zeit ist vor allem von der Natur des Anliegens abhängig
und kann nicht pauschal einer Willkür unterzogen werden. Insbesondere beim
Einbezug Dritter (z. B. bei Behördenauskünften, Preisanfragen bei Bietern etc.)
kann diese nicht immer unmittelbar beeinflusst oder weitergehend gesteuert
werden. Hinzu kommt die allgemeine Auslastung bei der Bearbeitung von Anträgen,
da bei einem hohen Antragsvolumen neben sonstiger Arbeitsauslastung unter
Umständen nicht jeder Antrag gleichzeitig bearbeitet werden kann; begrüßt
werden würde insofern jedoch eine beantragte Priorisierung, die aber dem
Ausschuss bzw. dem Rat bereits seit jeher obliegt und auch bereits praktiziert
wird. Gleichwohl werden die zu einer jeweiligen Bearbeitung von Anträgen
erforderlichen Schritte schnellstmöglich eingeleitet. Auch erfolgt über den
Bürgermeister erforderlichenfalls eine Zwischennachricht im Rahmen seiner
Mitteilungen, sofern sich grundlegende Änderungen in einem Bearbeitungsverlauf
ergeben. Vor diesem Hintergrund ist insgesamt fragwürdig, welchen
Erkenntnisgewinn eine fortlaufende Berichterstattung über etwas bereits
Bekanntes brächte; dies führte allenfalls zu weiterer Beschäftigung der
Verwaltung, die den eigentlichen Antragszweck nicht fördert und für selbigen
nicht zur Verfügung steht. Es bleibt den Fraktionen insoweit auch unbenommen,
sich – vor allem zu ihren eigenen Anträgen – selbst einen Überblick zu
verschaffen. Ebenfalls ist es den Fraktionen möglich, Anträge und Themen zur
Tagesordnung anzumelden. Dies wird durch die Verwaltung auch stets umgesetzt.
Je nach Bearbeitungsumfang und verfügbarer Zeit kann jedoch nicht für jeden
Fall sichergestellt werden, dass zum Tagesordnungspunkt bereits eine vollständig
ausgearbeitete Mitteilungs- oder Beschlussvorlage vorliegt. Eine Vorbefassung
oder Diskussion kann dessen ungeachtet vorab jedoch wie bisher erfolgen.
Nach alledem
wird die bisherige Verfahrensweise mit den bereits umgesetzten Instrumenten für
zweckmäßig erachtet. Anpassungen sind nichtsdestotrotz auf mehrheitlichen
Wunsch möglich. Vor noch umfassenderer Bearbeitung und detaillierterer
Auseinandersetzung mit dem Antrag durch die Verwaltung möge sich daher zuvor
der Ausschuss zum Antrag erklären und die Verwaltung gegebenenfalls mit einer
weitergehenden Prüfung und/oder Umsetzung beauftragen.
Anlagenverzeichnis:
Antrag Fraktion „Krethi & Plethi“ vom 24.11.2023