Betreff
Bebauungsplan Nr. 17 N "Gewerbegebiet Forst - Neu", hier: Verlängerung der Veränderungssperre
Vorlage
BV/FB4/055/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.


Sachverhalt:

 

Die vom Stadtrat am 24.09.2009 beschlossene und am 22.10.2009 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ tritt mit Ablauf der zwei Jahresfrist am 22.10.2011 außer Kraft.

Gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern.

 

Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2010 beschlossen, mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB durchzuführen.

 

Da das Verfahren der Behördenbeteiligung derzeit noch nicht abgeschlossen ist, ist zur Sicherung der künftigen Planung und um Fehlentwicklungen vorzubeugen, die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB zwingend notwendig.

 

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre mit einem Übersichtsplan ist als Anlage beigefügt.


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto