Beschlussvorschlag:
Die Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ wird gemäß § 17 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Die vom Stadtrat am 24.09.2009 beschlossene und am 22.10.2009 in Kraft getretene Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ tritt mit Ablauf der zwei Jahresfrist am 22.10.2011 außer Kraft.
Gemäß § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde die Frist um ein Jahr verlängern.
Der Planungs- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 24.11.2010 beschlossen, mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 N „Gewerbegebiet Forst – Neu“ die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Da das Verfahren der Behördenbeteiligung derzeit noch nicht abgeschlossen ist, ist zur Sicherung der künftigen Planung und um Fehlentwicklungen vorzubeugen, die Verlängerung der Veränderungssperre gemäß § 17 Abs. 1 BauGB zwingend notwendig.
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre mit einem Übersichtsplan ist als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |