Betreff
Bebauungsplan Nr. 50 "An der Mühle"; 2. vereinfachte Änderung; hier: Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/FB4/052/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „An der Mühle“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

Der Planungs- und Umweltausschuss hat am 15.06.2011 (TOP 2) beschlossen, das Verfahren zur 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „An der Mühle“ durchzuführen.

 

Die Beteiligung der betroffenen Behörden wurde durchgeführt. Die öffentliche Auslegung fand vom 22.07.2011 bis 22.08.2011 statt. Anregungen wurden keine vorgebracht.

 

Die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 50 „An der Mühle“ hat zum Inhalt, dass Garagen zwischen den seitlichen Baugrenzen und den Parzellengrenzen errichtet werden können.

 

Ein Übersichtsplan des Änderungsbereichs sowie eine Verkleinerung der Bebauungsplanänderung sind als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto