Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 22.09.2022 betreffend Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Marienstraße (K21) in Ophoven
Vorlage
MV/FB3/001/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

I.

 

Mit Schreiben vom 22.09.2022 beantragt die CDU-Fraktion die Prüfung geeigneter Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Marienstraße (K21) in Ophoven, Höhe Hausnummer 33 bis Pastorat (Fahrtrichtung aus Steinkirchen), zur Beseitigung einer potentiellen Gefahrenstelle der Verkehrsteilnehmenden. Aufgrund der Parksituation in dem benannten Bereich sei ein Passieren von Fahrzeugen im Begegnungsverkehr nicht möglich, wodurch das Überfahren des dortigen Bürgersteiges vorkomme und damit eine Gefährdung von Fußgängern einhergehe.

 

II.

 

Zwischenzeitlich hat eine Ortsbesichtigung des Kreisstraßenverkehrsamtes sowie der Kreispolizeibehörde stattgefunden. Im Rahmen der Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit war festzustellen, dass der rechte Fahrbahnrand aus Fahrtrichtung Kempen kommend rege als Parkfläche genutzt wird, wodurch Verkehrsteilnehmende gezwungen sind, unter Sichteinschränkung im Bereich der Gegenfahrspur ihre Fahrt fortzusetzen. Dies führt wiederum dazu, dass ein Begegnungsverkehr PKW/Linienbusverkehr jedenfalls auf der Straßenfläche nicht möglich ist, wenn der aus Richtung Steinkirchen kommende Verkehr nicht geringfügig über den abgesenkten Bordstein ausweichen kann.

Zu einer nennenswerten Unfalllage ist es an der Örtlichkeit bislang nicht gekommen.

Aus Sicht des Kreisstraßenverkehrsamtes sowie der Kreispolizeibehörde ist das Aufstellen von Pfosten ohne eine vorherige Parkraumbewirtschaftung nicht geboten.

Aus Sicht der Verwaltung könnte eine solche Parkraumbewirtschaftung dergestalt vorgenommen werden, dass in entsprechend ausgewiesenen Bereichen (auf Höhe Marienstraße 38) am rechten Fahrbahnrand auf der Marienstraße aus Fahrtrichtung Kempen in Fahrtrichtung Steinkirchen ein Haltverbot angeordnet wird.

Der Rat mag sich erklären, ob eine entsprechende Anordnung beim Kreisstraßenverkehrsamt beantragt werden soll.

 

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: