Betreff
Stellplatzsatzung der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB6/001/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage beigefügte Satzung über die notwendigen Stellplätze und Fahrradabstellplätze (Stellplatzsatzung) wird beschlossen.

Zugleich soll die Satzung der Stadt Wassenberg über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht (Stellplatzablösesatzung) vom 22.05.2015 außer Kraft treten

 


Sachverhalt:

 

Der Landesgesetzgeber hat den Kommunen im Wege der Novellierung der Landesbauordnung in § 89 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 48 BauO NRW die Möglichkeit eröffnet, durch Satzung örtliche Bauvorschriften zu erlassen über die Zahl, Größe und Beschaffenheit der Stellplätze und Fahrradabstellplätze sowie die Ablösung der Herstellungspflicht und die Höhe der Ablösungsbeträge.

Des Weiteren wurde zwischenzeitlich die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) erlassen.

 

Der Entwurf der Stellplatzsatzung orientiert sich dabei im Wesentlichen an die Mustersatzung des Zukunftsnetz Mobilität NRW, die in Zusammenarbeit mit dem Städtetag NRW, dem Städte- und Gemeindebund NRW, dem Landkreistag und der AGFS NRW (Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V.) erarbeitet wurde. Darin werden für verschiedene Nutzungsarten Richtzahlen aufgestellt und weitergehende Regelungen getroffen. Insbesondere in den Bereichen des sozialen Wohnungsbaus und der Elektromobilität werden Regelungen geschaffen, die es ermöglichen, rechtssichere und ausgewogene Stellplatzzahlen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder im Rahmen von Baugenehmigungs- und Freistellungsverfahren fordern zu können.

 

Die Satzung gliedert sich in den eigentlichen Satzungstext und die Anlagen 1 mit den Richtzahlen, die Anlage 2 mit der Abgrenzung der Gebietszone I sowie der Anlage 3 mit Hinweisen zur Berechnung von Wohn- und Nutzflächen sowie zu Nutzungsänderungen.

 

Da die Stellplatzsatzung auch die Stellplatzablöse beinhaltet, kann die Satzung der Stadt Wassenberg über die Festlegung der Gemeindegebietsteile und der Höhe des Geldbetrages zur Ablösung der Stellplatzpflicht (Stellplatzablösesatzung) vom 22.05.2015 außer Kraft treten.

 


 

Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

 

 

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1 Anlage