Betreff
Bebauungsplan Nr. 51 "Paulusbruch" in der Ortschaft Effeld;
hier: Ergebnis der Offenlage und Beschluss zur Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes
Vorlage
BV/FB4/050/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der seit dem 22. Juli 2008 rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 51 „Paulusbruch“ wird gemäß § 10 Baugesetzung in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch aufgehoben.

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wassenberg hat am 07. April 2011 beschlossen, den seit dem

22. Juli 2008 rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 51 „Paulusbruch“ in der Ortschaft Effeld in einem Verfahren gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches aufzuheben.

 

Aufgrund der vielschichtigen Probleme, mit der dieser Bebauungsplan behaftet ist, wurden seit dem Zeitpunkt der Rechtskraft keinerlei Schritte zum Versuch einer Umsetzung des Bebauungsplanes unternommen (notwendiges Umlegungs-verfahren), zumal zwischenzeitlich Normenkontrollverfahren im Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingereicht wurden.

 

Mit diesem Verfahren soll erreicht werden, dass der Bebauungsplan aufgehoben wird, da er unter Berücksichtigung der vom OVG NRW seit Jahren vertretenen Rechtsauffassung nichtig und aufgrund der erheblichen und schwerwiegenden Planungsfehler auch über die §§ 214 ff. Baugesetzbuch nicht für sinnvoll heilbar ist.

 

Aus diesem Grunde fand die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB vom 02. Mai – 03. Juni 2011 statt; Anregungen und Bedenken wurden nicht nach hier vorgetragen.

 

Jedoch haben mit gemeinsamem Schriftsatz vom 01. Juni 2011 drei Grundstückseigentümer aus dem v.g. Plangebiet ihre Forderung vorgetragen, Kosten ersetzt zu bekommen, in deren Vorlage die drei betroffenen Grundstückseigentümer getreten waren, um den damaligen Forderungen des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege zu entsprechen, damit überhaupt dieses Bebauungsplanverfahren fortgesetzt werden konnte.

 

Vorgenanntes Schreiben ist jedoch nicht Gegenstand des Aufhebungsverfahrens und somit separat abzuwickeln.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto