hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Bebauungsplan Nr. 79 „Erweiterung Brucher Feld“ in der Ortschaft Birgelen wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 07. Juli 2011 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Erweiterung Brucher Feld“ in der Ortschaft Birgelen wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 02. Mai – 03. Juni 2011 durchgeführt.
Im v.g. Zeitraum wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie eine Verkleinerung des Bebauungsplanes sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |