Betreff
Bebauungsplan Nr. 79 "Erweiterung Brucherfeld" in der Ortschaft Birgelen;
hier: Ergebnis der Offenlage und Satzungsbeschluss
Vorlage
BV/FB4/049/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bebauungsplan Nr. 79 „Erweiterung Brucher Feld“ in der Ortschaft Birgelen wird in der Fassung der Ratsentscheidung vom 07. Juli 2011 gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

Mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 „Erweiterung Brucher Feld“ in der Ortschaft Birgelen wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 02. Mai – 03. Juni 2011 durchgeführt.

 

Im v.g. Zeitraum wurden keine Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sowie eine Verkleinerung des Bebauungsplanes sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto