Beschlussvorschlag:
Dem Haupt- und Finanzausschuss des Rates
der Stadt Wassenberg wird die Entscheidungsbefugnis für die Stellungnahme der
Stadt zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln
übertragen.
Sachverhalt:
Der
Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10.12.2021
die Neuaufstellung des Regionalplanes für den gesamten Regierungsbezirk Köln
beschlossen und damit die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren
durchzuführen.
Gleichzeitig
wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen
berührten öffentlichen Stellen bis zum 31. August 2022 Stellungnahmen zu den
Planunterlagen, die aus textlichen Festlegungen, zeichnerischen Festlegungen,
Begründung und Umweltbericht besteht, vorbringen können.
Die
Planunterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden:
Gemäß
Aufstellungsbeschluss des Regionalrates vom 10.12.2021 werden Kommunen und
Kommunalverbände darum gebeten, für den Fall der Abgabe einer Stellungnahme,
diese durch das zuständige Gremium beschließen zu lassen.
Da
die Planunterlagen zur Neuaufstellung des Regionalplans für den
Regierungsbezirk Köln sehr umfangreich sind, liegt das Ergebnis der Prüfung, ob
sich noch ein Bedarf zur Abfassung einer Stellungnahme der Stadt ergibt, erst
Ende Juni 2022 vor. Um eine mögliche Stellungnahme der Stadt fristwahrend
abgeben zu können, soll die Entscheidungsbefugnis dem Haupt- und
Finanzausschuss für die Sitzung im August übertragen werden.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: