Betreff
Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln hier: Stellungnahme der Stadt Wassenberg
Vorlage
BV/FB6/041/2022
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Wassenberg wird die Entscheidungsbefugnis für die Stellungnahme der Stadt zur Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln übertragen.

 


Sachverhalt:

 

Der Regionalrat des Regierungsbezirks Köln hat in seiner 5. Sitzung am 10.12.2021 die Neuaufstellung des Regionalplanes für den gesamten Regierungsbezirk Köln beschlossen und damit die Regionalplanungsbehörde beauftragt, das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

 

Gleichzeitig wurde beschlossen, dass die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen bis zum 31. August 2022 Stellungnahmen zu den Planunterlagen, die aus textlichen Festlegungen, zeichnerischen Festlegungen, Begründung und Umweltbericht besteht, vorbringen können.

 

Die Planunterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden:

 

http://url.nrw/bet_rpk

 

Gemäß Aufstellungsbeschluss des Regionalrates vom 10.12.2021 werden Kommunen und Kommunalverbände darum gebeten, für den Fall der Abgabe einer Stellungnahme, diese durch das zuständige Gremium beschließen zu lassen.

 

Da die Planunterlagen zur Neuaufstellung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln sehr umfangreich sind, liegt das Ergebnis der Prüfung, ob sich noch ein Bedarf zur Abfassung einer Stellungnahme der Stadt ergibt, erst Ende Juni 2022 vor. Um eine mögliche Stellungnahme der Stadt fristwahrend abgeben zu können, soll die Entscheidungsbefugnis dem Haupt- und Finanzausschuss für die Sitzung im August übertragen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: