Betreff
Verkehrsplanung Ringstraße im Stadtteil Birgelen;
hier: Endausbau eines Teilstückes (von Elsumer Weg bis Lambertusstraße)
Vorlage
BV/FB3/046/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Teilstück der Ringstraße im Stadtteil Birgelen (Bereich zwischen Elsumer Weg und Lambertusstraße) wird für einen Endausbau in das Ausbauprogramm 2012 aufgenommen.

 


Sachverhalt:

 

Für die Sitzung des Ausschusses am 22.03.2011 (Rat 07.04.2011) hatte die Verwaltung bereits wie folgt berichtet:

 

 

„Unter Berücksichtigung der Belange und Anträge der Anwohner der Ringstraße vom 25.05.2010 (bekräftigt am 27.07.2010) sowie zur Gewährleistung eines reibungslosen Schulbusverkehres wird das betroffene Teilstück der Ringstraße entsprechend dem Ergebnis aus der Bürgerbeteiligung vom 22.11.2010 und der hierzu ergangenen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung des Kreises Heinsberg vom 25.11.2010 (als Anlage beigefügt) umgestaltet. Der Beschluss beinhaltet die vom Stadtbetrieb Wassenberg mit ca. 4.200 Euro veranschlagte, bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Die vom Landwirt Peter Jennissen gem. § 24 GO NW hiergegen eingereichte Beschwerde und Anregung vom 07.02.2011 wird zurückgewiesen.

 

 

Begründung:

 

Das in Rede stehende Teilstück der Ringstraße ist zwischenzeitlich überwiegend zweiseitig bebaut und nach dem Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg als allgemeiner Wohnbereich ausgewiesen. Der Ausbauzustand ist provisorisch; der Zeitpunkt für einen Vollausbau ist nach dem derzeitigen Investitionsprogramm noch nicht festgelegt.

Der Straßenabschnitt wird seit dem Bau der L 117 n verstärkt als Abkürzung für den Durchgangsverkehr aus und zu den oberen Bereichen des Baugebietes IV (Mittlerer Weg; Oberer Weg, obere Ringstraße u.a.) sowie in Teilen durch den Schulbusverkehr der Fa. Kremers genutzt.

Die überwiegende Nutzung als Verkehrsbereich für Durchgangsverkehre steht der mittlerweile zunehmenden Bebauung wegen des festgelegten Wohngebietcharakters und dem tatsächlichen Ausbauzustand entgegen.

 

Das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg hatte zunächst am 14.01.2009, insbesondere im Hinblick auf schwere und große Fahrzeuge angeregt, wegen des Ausbauzustandes und unübersichtlicher Kurvenbereiche eine Sperrung dieser Straße für Fahrzeuge über 1,5 t zu erwirken.

Der Fachbereich 1 – Schulen – hat daraufhin am 23.01.2009 das Schulbusunternehmen gebeten,

diesen Straßenbereich nicht mehr zu nutzen, sondern die Wendeschleife am Ende der Lambertusstraße.

Daraufhin fand am 27.01.2009 eine Ortsbesichtigung mit u.a. dem Schulleiter Herrn Pütz und Herrn Kremers  statt, wobei Herr Kremers einwendete, dass ein Umfahren des Bereiches zu mehr Kilometerleistungen und auch zeitlich zu nicht mehr für die Schule zu vertretende Verspätungen führe. Darüber hinaus gäbe es ausreichende Ausweichmöglichkeiten bei Begegnungsverkehr oder geparkten Fahrzeugen der Anwohner. Probleme seien nicht zu erwarten.

Es wurde vereinbart, den Schulbusverkehr dort weiter stattfinden zu lassen und das Straßenverkehrsamt hiervon in Kenntnis zu setzen.

 

Mit Schreiben vom 25.05.2010 (Anlage 1) beantragten die Anwohner der Ringstraße den Einbau einer sog. Birgdener Schwelle, der zumindest den Durchgangsverkehr ab Einmündungsbereich an der Lambertusstraße unterbinden sollte. Der Antrag wurde dem Rat in seiner Sitzung am 01.07.2010 bekanntgegeben. Die Anwohner bekräftigten Ihr Anliegen nochmals mit Schreiben vom 27.07.2010 (Anlage 2).

 

Unter Beteiligung des Ortsvorstehers Herrn Dohmen, Vertretern des Straßenverkehrsamtes des Kreises Heinsberg, der Kreispolizeibehörde Heinsberg, den Anwohnern und einem Vertreter der Stadt Wassenberg wurde in einem Ortstermin am 22.11.2010 die einvernehmliche Lösung erzielt, wie sie sich aus der beigefügten straßenverkehrsrechtlichen Anordnung vom 25.11.2010 (Anlage 3) ergibt und die gleichzeitig die Grundlage für den heutigen Beschlussvorschlag bildet.

Die Kosten für die hierin enthaltenen, baulichen Kleinlösungen wurden vom Stadtbetrieb Wassenberg mit ca. 4.200 Euro beziffert.

 

Der Landwirt Peter Jennissen, Lambertusstraße 130, 41849 Wassenberg, zeigte sich mit dieser Lösung nicht einverstanden. Hinsichtlich des Schriftverkehres mit ihm und der von ihm zu Hilfe gebetenen Landwirtschaftskammer wird auf die beigefügten Anlagen 4 – 7 verwiesen.

 

Über einen Bürgerantrag nach § 24 GO NRW vom 07.02.2011 ersucht Herr Jennissen nun auch eine Entscheidung über den Rat der Stadt Wassenberg (Anlage 8).

 

Der Leiter des Straßenverkehrsamtes Heinsberg hat aus dortiger Sicht zu der Gesamtthematik mit Schriftsatz vom 02.03.2011 gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Wassenberg nochmals Stellung bezogen (Anlage 9) und die am 22.11.2010 gefundene Lösung bekräftigt.

 

Im Rahmen der Abwägung aller Belange kommt die Verwaltung zu dem Ergebnis, dass die Interessen der Anwohner und eines ordnungsgemäßen Schulbusverkehres ein höherrangiges, öffentliches Interesse gegenüber dem Einzelinteresse des Landwirtes Jennissen darstellen und schlägt daher die eingangs genannte und bereits vom Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg konkretisierte, verkehrliche Umgestaltung vor.

Dem Bürgerantrag des Landwirtes Jennissen vom 07.02.2011 ist dementsprechend nicht stattzugeben.“

 

Noch vor der Ausschusssitzung am 22.03.2011 widersprachen wiederum einige Anwohner mit Schriftsatz des Herrn Jens Linssen vom 20.03.2011 dieser Lösung. Das Schulbusunternehmen Kremers wandte sich mit Schreiben vom 21.03.2011 gegen die Lösungsvorschläge der Anwohner als auch der Stadt und brachte eine eigene, neue Anregung vor.

 

Auf Vorschlag des Bürgermeisters in der Sitzung am 22.03.2011 wurde die Angelegenheit daraufhin zurückgestellt.

 

Mit Schriftsatz vom 03.04.2011 (Anlage 1) bekräftigen einige Anwohner ihre Ansichten aus dem Schreiben vom 20.03.2011 und wenden sich gegen die Aussagen des Schulbusunternehmens aus dessen Schriftsatz vom 21.03.2011 (Anlage 2).

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg beantragt mit Schreiben vom 28.04.2011 (Anlage 3) alternative, bauliche Lösungen, wie sie beispielsweise in den benachbarten Niederlanden oder in der Stadt Neuss vorzufinden sind, die mit allen Beteiligten als Kompromisslösung abzustimmen und zu prüfen seien.

Dabei ist der SPD-Fraktion bewusst, dass der – auch von ihr favorisierte – Einbau einer sog. Birgdener Schwelle sicherlich kostengünstiger sei.

Die von der SPD-Fraktion eingereichten Beispiels-Bilder zeigen straßenbauliche Lösungen in endausgebauten Wohn- oder Zufahrtsbereichen. Kostenschätzungen sind schwer möglich, aber Internetrecherchen haben ergeben, dass beispielsweise alleine 1 elektromechanisch  versenkbarer Poller für öffentliche Verkehrsbereiche mit rd. 4.000 € zu veranschlagen ist.

 

Wie bereits in der Vorlage aus März d.J. dargelegt, handelt es sich bei dem in Rede stehenden Teilstück der Ringstraße um einen provisorischen Ausbauzustand (Anlage 4), der überwiegend lediglich die baurechtliche Forderung nach einer Erschließung von Grundstücken erfüllt.  

 

Im Jahre 1984 hat der Rat der Stadt Wassenberg beschlossen, durch eine Verbreiterung des ehemaligen Wirtschaftsweges

·         eine verkehrsmäßige Anbindung für den öffentlichen Verkehr aus dem Baugebiet Oberer Weg/Mittlerer Weg an den Elsumer Weg und weiter in Richtung L 117 n zu schaffen, wodurch

·         die östlich gelegenen Grundstücke ( 7 Stück) bebaut werden könnten, was bei der damaligen Ausbaubreite nicht möglich war.

Hierzu hieß es wörtlich in der Beschlussvorlage:

„Hierfür würde zunächst eine einfache Verbreiterung der Fahrbahnbefestigung um 1,50 m genügen. Wenn das Gebiet des Bebauungsplanes 4 Oberer Weg/Mittlerer Weg komplett ausgebaut ist, könnten die restlichen Arbeiten für einen ordnungsgemäßen Straßenausbau durchgeführt werden.“

 

In der Folgezeit wurde zunächst nur die Verbreiterung des ehemaligen Wirtschaftsweges durch die Stadt vorgenommen.

Im Jahre 1988 wurden für die hierdurch erschlossenen 7 Grundstücke im Zuge der Bebauung und im Wege der sog. Kostenspaltung lediglich Beiträge für die Herstellung einer Beleuchtungseinrichtung erhoben.

Über eine sog. Klarstellungs- und Abrundungssatzung für die Ortschaft Birgelen wurde im Jahre 1996 die Möglichkeit geschaffen, auch die gegenüberliegenden Grundstücke (früherer Aussenbereich) für eine Bebauung nutzbar zu machen.

Mit einer Ausnahme sind auch diese Grundstücke zum heutigen Zeitpunkt vollständig bebaut. Ein Ausbau der Straße i.S. des Ratsbeschlusses aus dem Jahre 1984 hat jedoch bis heute nicht stattgefunden.

 

Da die Voraussetzungen für einen Endausbau unter Berücksichtigung der fast vollständig erfolgten Bebauung zu beiden Seiten und der Zielsetzung aus dem Jahre 1984 erfüllt sind, schlägt die Verwaltung vor, im Zuge der gängigen Praxis von Straßenbaumaßnahmen den Ausbau der Ringstraße in das Ausbauprogramm für das Jahr 2012 aufzunehmen und den Anliegern im Rahmen der durchzuführenden Bürgerbeteiligung die Möglichkeit zu geben, ihre Vorstellungen hinsichtlich einer endgültigen und dauerhaften Fertigstellung dort einzubringen.

 

Eine Entscheidung oder Beschlussfassung über den Bürgerantrag des Landwirtes Jennissen nach § 24 GO NRW vom 07.02.2011 ist sodann nicht mehr erforderlich, da die ursprünglich von ihm kritisierte Maßnahme nicht zur Ausführung kommt.