Beschlussvorschlag:
Die Stadt Wassenberg
stellt unter dem Vorbehalt, dass ein Kooperationsvertrag zwischen dem Jugendamt
des Kreises Heinsberg sowie dem Landesjugendamt beim LVR geschlossen wird,
einen entsprechenden Förderantrag.
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Generationenfragen vom
15.06.2021 berichtete das Landesjugendamt über das Thema Jugendpartizipation,
nachdem der Ausschuss zuvor vom Rat mit der Erarbeitung von Beteiligungsmöglichkeiten
für Kinder und/oder Jugendliche beauftragt worden war.
Der Referent des LVR
führte unter anderem aus, dass sich der Kreis Heinsberg – mit dem für die Stadt
Wassenberg zuständigen Kreisjugendamt – ebenfalls mit dem Thema Jugendpartizipation
beschäftige und insoweit ein gemeinsames Vorgehen sinnvoll sei. Eine
Rückmeldung über das weitere Vorgehen beim Kreisjugendamt sollte insofern
abgewartet werden, um Parallelstrukturen zu vermeiden.
Mit dem Kreis
Heinsberg wurden sodann verschiedene Gespräche bezüglich einer Zusammenarbeit
unter Einbindung des Landesjugendamtes geführt. Das Kreisjugendamt beabsichtigt
nunmehr, eine Kooperationsvereinbarung mit dem LVR zu schließen (siehe Anlage). Der
Abschluss dieser Vereinbarung wird in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
23.11.2021 behandelt. Mit der Kooperationsvereinbarung soll eine Teilnahme des
Kreisjugendamtes am Praxisprojekt „Eigenständige Jugendpolitik in kommunaler
Verantwortung“ des LVR erfolgen.
Dem Vorhaben
vorausgegangen war eine Abfrage des Kreises bei den kreisangehörigen Kommunen,
ob von dort Interesse an einer Zusammenarbeit bestehe. Für die Stadt Wassenberg
wurde hieraufhin eine entsprechende Beteiligung befürwortet.
Sofern der Abschluss
der Kooperationsvereinbarung nun durch den Jugendhilfeausschuss freigegeben
wird, besteht zum Beispiel die Möglichkeit einer Förderung von Mikroprojekten
auch der angeschlossenen Kommunen. Förderfähig sind demnach Sachkosten für
Aktivitäten von jungen Menschen, die aus der Sicht dieser geeignet sind,
Elemente einer eigenständigen Jugendpolitik auf kommunaler Ebene zu fördern. Zu
beachten ist dabei unter anderem, dass die Aktivitäten von den Jugendlichen
selbst entwickelt und umgesetzt werden und die Aktivitäten Teil der
Gesamtstrategie der Kommune sind.
Eine Beteiligung der
Stadt Wassenberg kommt diesbezüglich in Betracht, da die Stadt Wassenberg
strategisch ebenfalls eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erreichen
möchte und die Fördermaßnahme der Absicht entspricht, die Beteiligungsformen
gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Es ist daher
beabsichtigt, sich für das Projekt zu bewerben und hiernach die Entwicklung der
Beteiligungsformen zu initiieren. Dies soll insbesondere vor dem Hintergrund
erfolgen, dass im Rahmen der Förderung auch die gewünschte enge Begleitung
durch den LVR sowie den Kreis Heinsberg erreicht werden kann.
Gemäß der bereits vorhandenen Beschlusslage werden hierzu die Kinder und Jugendlichen in den Altersgruppen 10 bis 14 Jahre sowie 15 bis 18 Jahre über das Jugendhaus Culture Clash der Stadt Wassenberg angeschrieben.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten)
€ |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten €
Personalkosten
€ keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf)
€ |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
€ |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten)
€ |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto
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Anlagenverzeichnis:
Entwurf Kooperationsvereinbarung LVR-Landesjugendamt Rheinland und Jugendamt des Kreises Heinsberg