hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ wird gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Am 02.09.2009 hat der Planungs- und Umweltausschuss die Einleitung des 1. Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ beschlossen. Die erforderlichen Verfahrensschritte des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB (Bürger- und Behördenbeteiligung) wurden zwischenzeitlich durchgeführt.
Es wurden keine Anregungen vorgebracht.
Ein Übersichtsplan des Bebauungsplanbereiches sowie eine Verkleinerung des Bebauungsplanes sind als Anlage beigefügt.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten, Sachkosten € Personalkosten € keine |
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
1. Übersicht Änderungsbereich
2. Verkleinerung Bebauungsplanentwurf