hier: Bereich Ecke Bergstraße/ Herrschaftliche Heide in der Ortschaft Wassenberg
Beschlussvorschlag:
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg ist im Bereich Ecke Bergstraße / Herrschaftliche Heide von Fläche für die Landwirtschaft in Wohnbaufläche in einem 59. Änderungsverfahrens zu ändern.
Es sind die erforderlichen
Verfahrensschritte nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.
Sachverhalt:
Bereits
bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 52 „Herrschaftliche Heide“ war
beabsichtigt, den Bereich Ecke Bergstraße / Herrschaftliche Heide mit in den
Bebauungsplan einzubeziehen, was leider seinerzeit am Grunderwerb scheiterte.
Vorsorglich
wurde aber bereits im Jahre 2013 die Erteilung einer landesplanerischen
Anpassungsbestätigung zur Änderung des Flächennutzungsplanes von Fläche für die
Landwirtschaft in Wohnbaufläche bei der Bezirksregierung Köln beantragt. Die
landesplanerische Anpassungsbestätigung wurde mit Schreiben vom 02.10.2013
durch die Bezirksregierung Köln erteilt.
Nun ist
es zwischenzeitlich der Entwicklungsgesellschaft der Stadt Wassenberg (ESW)
gelungen die Fläche zu erwerben und die ESW beantragt nunmehr durch eine
entsprechende Bauleitplanung die ca. 0,75 ha große Fläche einer Wohnbebauung
zuzuführen. Das Grundstück wird von drei städtischen Straßen eingefasst und
bildet somit eine sinnvolle Arrondierung der Wassenberger Oberstadt.
Hierzu
ist nun der Flächennutzungsplan in einem 59. Änderungsverfahrens zu ändern.
Im
Rahmen dieses Änderungsverfahrens zum rechtswirksamen Flächennutzungsplan der
Stadt Wassenberg, sind die erforderlichen Verfahrensschritte nach den
Bestimmungen des Baugesetzbuches durchzuführen.
Auf den
beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1), der den Änderungsbereich der 59.
Änderung des Flächennutzungsplanes abgrenzt, wird verwiesen.
Parallel
zu diesem Verfahren soll ein Bebauungsplan für diesen Bereich aufgestellt
werden.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: