Betreff
Bebauungsplan Nr. 97 „Am Wingertsberg“ in der Ortschaft Wassenberg;
hier: a) Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigerTräger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB);
b) Ergebnisder durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB); c) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); d) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB); e) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/007/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)  Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 1 zugestimmt.

 

b)  Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1         Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 03.08.2020 bis 21.08.2020 wurden keine               Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

c)   Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger                            öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

Unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird dem diesbezüglichen Abwägungsvorschlag gemäß Anlage 2 zugestimmt.

 

d)  Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2            Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2         Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 09.12.2020 bis 15.01.2021 wurden keine               Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

e)  Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Der Bebauungsplanes Nr. 97 „Am Wingertsberg“ in der Ortschaft Wassenberg wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

 

Der Planungs- und Umweltausschuss des Rates der Stadt Wassenberg hat am 27. November 2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Am Wingertsberg“ in der Ortschaft Wassenberg mit der Zielsetzung beschlossen, den Bereich der Sportstätte „Am Wingertsberg“ durch die konkrete Bauleitplanung künftig einer Wohnbebauung zuzuführen.

 

Die Bekanntmachung über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 97 „Am Wingertsberg“ in der Ortschaft Wassenberg erfolgte im Amtsblatt 16/2019 am 11.12.2019.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 29.07.2020 bis 28.08.2020 statt.

 

Nachfolgende Stellungnahmen werden vorgebracht:

Geologischer Dienst vom 20.08.2020 (Anlage 3)

NEW Netz GmbH vom 19.08.2020 (Anlage 4)

LVR-Amt für Bodendenkmalpflege vom 18.08.2020 (Anlage 5)

Kreis Heinsberg vom 26.08.2020 (Anlage 6)

Bezirksregierung Arnsberg vom 24.08.2020 (Anlage 7)

Erftverband vom 27.08.2020 (Anlage 8)

EBV GmbH vom 27.08.2020 (Anlage 9)

 

Sämtliche Bedenken wurden ausgeräumt und alle Anregungen wurden umfassend berücksichtigt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 03.08.2020 bis 21.08.2020 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 15/2020 am 30.07.2020). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 02.11.2020 bis 02.12.2020 statt.

 

Nachfolgende Stellungnahmen werden vorgebracht:

NEW Netz GmbH vom 04.11.2020 (Anlage 10)

Telekom Deutschland GmbH vom 10.11.2020 (Anlage 11)

Landesbetrieb Wald und Holz vom 25.11.2020 und 02.12.2020 (Anlage 12)

EBV GmbH vom 25.11.2020 (Anlage 13)

Bezirksregierung Arnsberg vom 01.12.2020 (Anlage 14)

Kreis Heinsberg vom 01.12.2020 (Anlage 15)

 

Sämtliche Bedenken wurden ausgeräumt und alle Anregungen wurden umfassend berücksichtigt.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 09.12.2020 bis 15.01.2021 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 27/2020 am 01.12.2020). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Der beigefügte Übersichtsplan grenzt den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 97 „Am Wingertsberg“ in der Ortschaft Wassenberg ab (Anlage 16).

 

Der Bebauungsplan einschließlich textlicher Festsetzungen, die Begründung Teil A, die Begründung Teil B (Umweltbericht), die artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I), das Schalltechnische Gutachten sowie das Bodengutachten sind im Ratsinformationssystem abrufbar.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: