Betreff
Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen
Vorlage
BV/FB5/005/2021
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die in dieser Beschlussvorlage nachfolgend aufgeführten Änderungen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2021 werden beschlossen.

Im Ergebnisplan ergibt sich daraus im Jahr 2021 eine Verbesserung des geplanten Jahresergebnisses um insgesamt 11.000,00 € auf nunmehr 3.169.000,00 €.

Die Verbesserung im Finanzplan beträgt 2.600,00 €.

Die in dieser Beschlussvorlage aufgeführten einzelnen Änderungen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2.      Dem vorliegenden Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen wird unter Berücksichtigung der Änderungen lt. vorstehender Ziffer 1 zugestimmt.

 


Sachverhalt:

 

Die Einbringung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2021 mit ihren Anlagen erfolgte in der Sitzung des Rates am 17.12.2020.

 

Auf Grund aktualisierter Informationen zur Haushaltsplanung ergeben sich weitere Änderungen am Entwurf der Haushaltssatzung.

 

Im Einzelnen sind die nachfolgenden Änderungen in der Ergebnisplanung vorgenommen worden:

 

 

91610400

Allgemeine Zuweisungen

411100

Schlüsselzuweisungen vom Land

2021

2022

2023

2024

Entwurf

11.419.300

9.953.000

10.766.000

11.507.000

Beschlussfassung

11.420.900

9.938.000

10.781.000

11.523.000

Differenz

1.600

-15.000

15.000

16.000

 

Die Planung der Schlüsselzuweisung vom Land ist im Entwurf zur Haushaltssatzung auf Grundlage der 1. Modellrechnung zum Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2021 vom 16.10.2020 erfolgt.

Inzwischen liegt die 2. Modellrechnung zum GFG 2021 vom 18.12.2020 vor. Diese weist im Vergleich zur 1. Modellrechnung eine nur geringfügige Erhöhung im Jahr 2021 aus, welche aber für die Haushaltsplanung umzusetzen ist.

 

 

91110100

Elektrizitätsversorgung

451100

Konzessionsabgaben

2021

2022

2023

2024

Entwurf

654.000

654.000

654.000

654.000

Beschlussfassung

665.000

665.000

665.000

665.000

Differenz

11.000

11.000

11.000

11.000

 

Die Konzessionsabgaben für die Stromversorgung werden für die Beschlussfassung der Haushaltssatzung auf die Höhe der Abschläge für das Jahr 2020 nach Eingang der Abrechnungen des Jahres 2019 angepasst.

 

 

90430200

Heimatpflege

531800

Zuschüsse lfd. (übrige Bereiche)

2021

2022

2023

2024

Entwurf

24.100

14.100

14.100

14.100

Beschlussfassung

34.100

14.100

14.100

14.100

Differenz

10.000

0

0

0

 

Bei dieser Position werden regelmäßig Zuschüsse für Dorfverschönerungsmaßnahmen sowie für Räumlichkeiten des Heimatvereins veranschlagt.

Zusätzlich werden hier ebenfalls Zuschüsse für Vereine zur Abmilderung von finanziellen Belastungen durch die COVID-19-Pandemie bereitgestellt, wovon rd. 20.000 € im Jahr 2020 zur Auszahlung gekommen sind.

Im Entwurf der Haushaltssatzung 2021 sind hierfür weitere 10.000 € veranschlagt worden. Da sich jedoch inzwischen eine Ausweitung der Pandemie-Belastungen bis weit in das Jahr 2021 hinein abzeichnet, wird die Vereinsförderung nunmehr für die Beschlussfassung des Haushalts wie im Vorjahr auf 20.000 € erhöht.

 

 

91610600

Allgemeine Umlagen

537400

Allgemeine Kreisumlage

2021

2022

2023

2024

Entwurf

9.036.000

9.348.000

9.556.000

9.772.000

Beschlussfassung

9.036.000

9.354.000

9.561.000

9.777.000

Differenz

0

6.000

5.000

5.000

 

537500

Mehrbelastung Kreisjugendamt

2021

2022

2023

2024

Entwurf

6.681.000

6.888.000

7.074.000

7.264.000

Beschlussfassung

6.681.000

6.892.000

7.077.000

7.268.000

Differenz

0

4.000

3.000

4.000

 

Die Ansätze der allgemeinen Kreisumlage und der Mehrbelastung für das Kreisjugendamt für das Jahr 2021 entsprechen den Eckdaten des Haushalts 2021 des Kreises Heinsberg.

Auf Grund der 2. Modellrechnung zum GFG 2021 ergeben sich jedoch geringfügige Änderungen der Umlagegrundlagen für die weiteren Planjahr 2022 bis 2024.

 

 

23

Außerordentliche Erträge

2021

2022

2023

2024

Entwurf

2.099.100

4.088.100

3.898.000

2.588.700

Beschlussfassung

2.107.500

4.103.100

3.883.000

2.572.700

Differenz

8.400

15.000

-15.000

-16.000

 

Die Veränderungen der Schlüsselzuweisungen und der Vereinszuschüsse sind im Rahmen der NKF-COVID-19-Isolierung durch den Ansatz außerordentlicher Erträge auszugleichen.

 

 

26

Jahresergebnis

2021

2022

2023

2024

Entwurf

3.158.000

2.394.100

2.184.200

1.843.300

Beschlussfassung

3.169.000

2.395.100

2.187.200

1.845.300

Differenz

11.000

1.000

3.000

2.000

 

Der geplante Jahresüberschuss im Jahr 2021 steigt somit von 3.158.000 € im Entwurf der Haushaltssatzung auf nunmehr 3.169.000 € in der Beschlussfassung.

Bei den geplanten Jahresergebnissen der Folgejahre 2022 bis 2024 treten ebenfalls geringfügige Erhöhungen ein.

 

 

 

Da die Änderungen der Ergebnisplanung grundsätzlich auch zahlungswirksame Positionen betreffen, sind die Änderungen in die entsprechenden Konten der Finanzplanung zu übernehmen. Nicht berücksichtigt werden die außerordentlichen Erträge aus der NKF-COVID-19-Isolierung, denen kein zahlungswirksamer Ausgleich zugrunde liegt.

Der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit in der Finanzplanung ändert sich daher wie folgt:

 

17

Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit

2021

2022

2023

2024

Entwurf

-526.100

-1.081.200

68.000

1.084.100

Beschlussfassung

-523.500

-1.095.200

86.000

1.102.100

Differenz

2.600

-14.000

18.000

18.000

 

 

Die Änderungen der Einzahlungen und Auszahlungen aus der lfd. Verwaltungstätigkeit führen zu folgenden Änderungen am Ergebnis der Finanzplanung: 

 

38

Änderung des Bestandes an eigenen Finanzmitteln

2021

2022

2023

2024

Entwurf

-287.100

-1.112.100

-186.600

1.114.700

Beschlussfassung

-284.500

-1.126.100

-168.600

1.132.700

Differenz

2.600

-14.000

18.000

18.000

 

 

Der Bestand der liquiden Mittel entwickelt sich in der Finanzplanung daher wie folgt:

 

40

Liquide Mittel

2021

2022

2023

2024

Entwurf

1.309.400

197.300

10.700

1.125.400

Beschlussfassung

1.312.000

185.900

17.300

1.150.000

Differenz

2.600

-11.400

6.600

24.600

 

 

Die aktualisierten Fassungen der Haushaltssatzung sowie des Gesamtergebnisplanes und des Gesamtfinanzplanes sind dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

  • Haushaltssatzung 2021
  • Gesamtergebnisplan 2021
  • Gesamtfinanzplan 2021