Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb des Serviceportals der Stadt Wassenberg durch den Kreis Heinsberg
Vorlage
BV/FB1/133/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird ermächtigt, die im Entwurf vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Betrieb eines Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen abzuschließen.


Sachverhalt:

 

Bei der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 05.07.2018 wurde die Einführung und der Betrieb eines gemeinsamen Serviceportals für den Kreis Heinsberg und die kreisangehörigen Kommunen im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit beschlossen. Der Kreistag des Kreises Heinsberg und die Räte der kreisangehörigen Kommunen haben dem Vorhaben inklusive der Ausarbeitung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung Ende 2019 zugestimmt. Der Rat der Stadt Wassenberg hat in der Sitzung am 07.11.2019, TOP 6 der Einführung und dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Regelung der interkommunalen Zusammenarbeit ebenfalls zugestimmt.

 

Das Serviceportal der Stadt Wassenberg bietet die technische Grundvoraussetzung für die Bereitstellung von Dienstleistungen über das Internet. Hierzu sind eine elektronische Zahlungsplattform sowie ein Formularserver bereits systemseitig angebunden. Mittels des Serviceportals können zukünftig Formulare elektronisch ausgefüllt und medienbruchfrei an die jeweils zuständigen Sachbearbeiter/innen übermittelt werden. Die Kommunikation der Sachbearbeiter/innen oder Bürger/innen kann ebenfalls zukünftig datenschutzrechtlich konform über das Serviceportal erfolgen. Das Servicekonto.NRW wird als Benutzerkonto übergreifend einheitlich in allen Serviceportalen im Kreis Heinsberg verwendet.

 

Zur Freischaltung des Serviceportals der Stadt Wassenberg im September 2020 wurde die Dienstleistung „Personenstandsurkunden“ mit Fachverfahrensanbindung und elektronischer Zahlungsmöglichkeit bereits eingerichtet. Hierdurch können sämtliche Personenstandsurkunden weltweit über das Internet bei der Stadt Wassenberg beantragt und sofort gezahlt werden. Der Antrag wird nahtlos in das entsprechende Fachprogramm des Standesamts übernommen und kann dort bearbeitet werden.

 

Weitere Dienstleistungen können durch den bereits integrierten Formularserver und dessen Bearbeitungsmöglichkeiten sukzessive im Serviceportal der Stadt Wassenberg ergänzt werden. Um interkommunal Synergieeffekte nutzen zu können, sollen zukünftig in Arbeitsgruppen weitere Dienstleistungen/Vorlagen erarbeitet und sämtlichen angeschlossenen Kommunen zur Nutzung bereitgestellt werden.

 

Das Serviceportal der Stadt Wassenberg ist über http://service.wassenberg.de sowie https://www.wassenberg.de erreichbar.

 

Der abgestimmte Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: