Betreff
Dorferneuerung 2021: Rahmenplanung Ortschaft Myhl
hier: Grundsatzbeschluss und Bereitstellung des städtischen Eigenanteils
Vorlage
BV/FB6/131/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)      Der geplanten Umgestaltung der Platz- und Grünfläche im Bereich des

             Pfarrjugendheimes in der Ortschaft Myhl wird zugestimmt. 

b)      Der Eigenanteil der Stadt Wassenberg zur Finanzierung der Umgestaltung der Platz 

und Grünfläche im Bereich des Pfarrjugendheimes in der Ortschaft Myhl wird in den Haushalten 2021 und 2022 anteilig bereitgestellt.

 


Sachverhalt:

 

Bereits mit dem Baubeginn der Ortsumgehung Wassenberg (Bundesstraße 221n) am 07.12.2015 waren insbesondere für die Ortschaft Myhl, auch unter dem Aspekt der künftigen Abbindung der Kreisstraße 20 ab Friedhof Myhl in Richtung Orsbeck, die konkreten Voraussetzungen gegeben, eine Planung zur Dorfentwicklung zu erstellen.

 

Nach Vorabstimmung zwischen Ortspolitik, Verwaltung und einem beauftragten Planungsbüro wurden Ansatzpunkte erstellt und in zwei Bürgerinformationsveranstaltungen der Myhler Bevölkerung am 20.11.2018 und 05.06.2019 auf der Grundlage eines Integrierten Handlungskonzepts vorgestellt.

 

Nach diesen beiden Veranstaltungen, teils mit anschließender Befragung konkret betroffener Anwohner, wurde sehr schnell klar, dass das ursprünglich angedachte Integrierte Handlungskonzept in diesem vollen Umfang nicht umsetzbar ist.

 

Aus diesem Grund wurde auf dieser Grundlage eine konkrete Rahmenplanung, die bereits bei der letzten Bürgerinformation im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes vorgestellt wurde, für den Bereich Vorplatz Pfarrjugendheim, dahinterliegende Grünfläche sowie Verkehrsfläche zwischen Pfarrjugendheim und Pfarrkirche erstellt, die als Grundlage des Förderantrages Dorferneuerung 2021 dient. Dieser Förderantrag wurde fristgemäß bis zum 30.09.2020 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

 

Die als Anlage beigefügte Maßnahmenbeschreibung, die bereits teilweise mit der Bezirksregierung Köln vorbesprochen wurde, legt sehr umfangreich und ausführlich die angedachten Vorhaben in diesem Bereich dar. Der vorgesehene Mehrgenerationenplatz soll als künftiger Ortsmittelpunkt dienen und somit die örtliche, soziale Kommunikation fördern.

Nachrichtlich erfolgt noch der Hinweis, dass die Stadt einen Bedarfsparkplatz mit über 20 PKW-Stellplätzen entlang der St.-Johannes-Straße errichtet hat und somit eine wesentliche Verbesserung der Parksituation im Bereich Pfarrkirche/Pfarrjugendheim/untere St. Johannes-Straße erzielt.

 

Die Gesamtkosten dieser kalkulierten Födermaßnahme belaufen sich auf ca. 690.000,00 €.

Unter Berücksichtigung des beantragten Festbetragszuschusses in Höhe von 250.000,00 € aus dem Förderprogramm der Dorferneuerung 2021 würden als städtischer Eigenanteil ca. 440.000,00 € verbleiben. Diese Summe ist in den Haushalten 2021 und 2022 anteilig bereitzustellen.

 

Die ergänzenden Beschlüsse des Stadtrates ( Grundsatzbeschluss und Bereitstellung des städtischen Eigenanteils ) sind rein formal dem bereits eingereichten Förderantrag noch nachzureichen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

ca.     690.000,00

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

ca.  440.000,00

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

         250.000,00 €

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit 690.000,00 €        

Kostenstelle/Konto

 

 

90910202/785200

 


Anlagenverzeichnis:

Maßnahmenbeschreibung