Betreff
Wahl der Ausschussmitglieder und ihrer Stellvertreter
Vorlage
MV/FB1/033/2020
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

In der konstituierenden Sitzung vom 12.11.2020 hat der Rat die Bildung und die Zusammensetzung der Ausschüsse beschlossen.

 

Für die Ausschussbesetzung findet das Zählverfahren nach Hare/Niemeyer gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 GO NRW Anwendung. Der Bürgermeister ist wegen des Wortlauts des § 50 Abs. 3 GO NRW, der allein auf „Ratsmitglieder“ abstellt, bei der Ausschussbesetzung nicht stimmberechtigt (§ 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW).

 

Für die Wahl der einzelnen Ausschussmitglieder sieht § 50 Abs. 3 GO NRW zwei verschiedene Möglichkeiten vor:

 

Soweit sich alle Ratsmitglieder auf einen zuvor von der Mehrheit eingebrachten einheitlichen Wahlvorschlag einigen, kann die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme dieses Wahlvorschlages im Beschlusswege nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolgen.

 

Widerspricht nur ein einziges Ratsmitglied dem Wahlvorschlag, bleibt das Verfahren nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolglos und es sind Wahlvorschläge einzubringen, über die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abzustimmen ist (§ 50 Abs. 3 Satz 2 GO NRW). Hierzu stellen die Fraktionen – ggf. auch gemeinsame Listen auf. Über diese Listen, auf den die von den Fraktionen vorgeschlagenen Bewerber namentlich und in fester Reihenfolge aufgeführt sind, wird anschließend durch Ratsbeschluss in einem Wahlgang abgestimmt. Die Wahlzahlen sind entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen für einen Wahlvorschlag zur Gesamtzahl der abgegebenen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind diese in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Sind auch diese gleich, so entscheidet das Los (§ 50 Abs. 3 GO NRW).

 

Da aufgrund der Corona-Pandemie keine weitere interfraktionelle Sitzung stattfinden konnte, haben sich die Fraktionen zur Besetzung der 9 Ausschüsse intern auf je einen einheitlichen Wahlvorschlag grundsätzlich geeinigt.

 

Somit kann die Ausschussbesetzung durch einstimmige Annahme dieses Wahlvorschlages im Beschlusswege nach § 50 Abs. 3 Satz 1 GO NRW erfolgen.

 

Die gemeinsame Wahlvorschlagsliste wurde erstellt, von den Fraktionsvorsitzenden unterzeichnet und sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: