Betreff
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg vom 01.01.2018
Vorlage
BV/FB1/125/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die vorliegende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg vom 01.01.2018 wird beschlossen.

 


Sachverhalt:

Aufgrund einer aktuellen Rechtsprechung hat sich eine Änderung in der Hauptsatzung der Stadt Wassenberg ergeben. In der unten aufgeführten Gegenüberstellung wurde die Änderung dargestellt:

 

 

Hauptsatzung vom 01.01.2018

§ 11

Aufwands-

entschädigung, Verdienstausfall-ersatz

Absatz 4

Stellvertretende Bürgermeister/Bürgermeisterinnen nach § 67 Abs. 1 GO NRW und Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mindestens acht Mitgliedern auch ein stellvertretender Vorsitzender/eine stellvertretende Vorsitzende, mit mindestens 16 Mitgliedern auch 2 stellvertretende Vorsitzende und mit mindestens 24 Mitgliedern auch 3 stellvertretende Vorsitzende – erhalten neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach § 45 GO NRW zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der EntschVO in der jeweils gültigen Fassung.

 

2. Änderung der Hauptsatzung vom …

Stellvertretende Bürgermeister/Bürgermeisterinnen nach § 67 Abs. 1 GO NRW und Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mehr als acht Mitgliedern auch ein stellvertretender Vorsitzender/eine stellvertretende Vorsitzende, mit mindestens 16 Mitgliedern auch 2 stellvertretende Vorsitzende und mit mindestens 24 Mitgliedern auch 3 stellvertretende Vorsitzende – erhalten neben den Entschädigungen, die den Stadtverordneten nach § 45 GO NRW zustehen, eine Aufwandsentschädigung nach Maßgabe der EntschVO in der jeweils gültigen Fassung.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: