Sachverhalt:
Gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW werden die Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Die vorgeschriebene Verpflichtung kann in der Weise vollzogen werden, dass der Bürgermeister die Anwesenden bittet, sich von den Sitzen zu erheben und alle Stadtverordneten ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:
„Ich verpflichte
mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und Gesetze beachten und meine Pflichten
zum Wohle der Stadt Wassenberg erfüllen werde.“
Der Bürgermeister stellt anschließend fest, dass die Ratsmitglieder damit in ihr Amt eingeführt sind.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: