Betreff
Bebauungsplan Nr. 51 "Paulusbruch";
hier: Aufstellungsbeschluss für die Aufhebung
Vorlage
BV/FB4/019/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Paulusbruch“ gefasst.

 


Sachverhalt:

Bereits im Jahre 1998 erfolgte der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 51 „Paulusbruch“ in der Ortschaft Effeld.

 

Das sehr schwierige Aufstellungsverfahren endete mit dem Satzungsbeschluss durch den Stadtrat am 19. Juni 2008. Der v.g. Bebauungsplan erhielt Rechtskraft mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Wassenberg am 22. Juli 2008. Der beigefügte Lageplan (Anlage 1) beinhaltet die Abgrenzung des Geltungsbereiches.

 

Aufgrund der vielschichtigen Probleme, mit denen dieser Bebauungsplan behaftet ist, hat die Verwaltung in den letzten Jahren keinerlei Schritte zum Versuch einer Umsetzung des Bebauungsplanes unternommen (notwendiges Umlegungs-verfahren), zumal zwischenzeitlich Normenkontrollverfahren beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster eingereicht wurden.

 

Der Bebauungsplan ist unter Berücksichtigung der vom OVG NRW seit Jahren vertretenen Rechtsauffassung nichtig und aufgrund der erheblichen und schwerwiegenden Planungsfehler auch über §§ 214 ff. BauGB nicht sinnvoll heilbar.

 

Es wird hierbei auf die sehr ausführliche Sachverhaltsschilderung im nicht-öffentlichen Teil der Planungs- und Umweltausschusssitzung vom 16. März 2011 (TOP 7.) verwiesen. Aus den darin aufgeführten Gründen ist es aus Sicht der Verwaltung die logische Konsequenz (auch aus Gründen einer Kostenminimierung), den Bebauungsplan Nr. 51 „Paulusbruch“ unter Berücksichtigung der gesetzlichen Beteiligungsvorgaben (Beteiligung der Öffentlichkeit; betroffene Eigentümer und beteiligte Behörden) aufzuheben.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto