Betreff
Bebauungsplan Nr. 86 "Orsbecker Feld" in der Ortschaft Orsbeck; 1. vereinfachte Änderung
hier: a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), b) Ergebnis derdurchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
BV/FB6/102/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

a)      Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 

1.      Stellungnahme des Landrates des Kreises Heinsberg vom 10.07.2020

-Untere Bodenschutzbehörde-

Die vorgebrachten Anregungen der Unteren Bodenschutzbehörde finden bei der Ausführung der einzelnen Baumaßnahmen Beachtung.

-Immissionsschutz-

Die vorgebrachten Anregungen der Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg finden unter Punkt 11.1 der textlichen Festsetzungen Berücksichtigung.

-Amt für Bauen und Wohnen-

Der Hinweis des Amtes für Bauen und Wohnen des Kreises Heinsberg wurde berücksichtigt und die Eindeutigkeit des Bebauungsplanes hergestellt.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die vorgebrachten Anregungen des Kreises Heinsberg vom 10.07.2020 werden anerkannt und finden ihre Berücksichtigung in den textlichen Festsetzungen.

 

b)  Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2            Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2         Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom 03.08. bis 04.09.2020 wurden keine          Anregungen und Bedenken vorgebracht.

 

c)   Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

 

      Beschlussvorschlag:

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Wassenberg hat am 30. Januar 2020 die Einleitung des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck mit folgender Zielsetzung beschlossen:

-          Teilweise Standortveränderung der Flächen „Nebenanlagen mit Tribünenanlage“

-          Anpassung des Zufahrtsbereichs von der B 221 auf der Grundlage der abgestimmten Ausführungsplanung

-          Veränderte Flächen für den Gemeinbedarf der für sportliche Zwecke dienenden Anlagen

-          Teilweise Anpassung der Höhenangaben in m über NHN auf Grundlage der abgestimmten Ausführungsplanung

-          Anlage von ergänzenden Grünflächen nach § 25 Abs. 1 Nr. 25 BauGB auf den Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „öffentliches Parken“.

 

Die Bekanntmachung über die Einleitung des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck erfolgte im Amtsblatt 03/2020 am 03.02.2020.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 18.06. bis 17.07.2020 statt.

 

Der Kreis Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 10.07.2020 (Anlage 1) Anregungen und Hinweise vorgebracht, welche alle Berücksichtigung finden.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 03.08. bis 04.09.2020 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr. 14/2020 am 23.07.2020). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.

 

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches (Anlage 2), der geänderte Bebauungsplan (Anlage 3) sowie die Begründung (Anlage 4) sind beigefügt.

 

Die Anlagen können auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

-------------------------------

Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

1. Stellungnahme des Kreises Heinsberg vom 10.07.2020

2. Abgrenzung des Geltungsbereiches

3. Bebauungsplan

4. Begründung