hier: a) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), b) Ergebnis derdurchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussvorschlag:
a)
Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB)
1.
Stellungnahme des Landrates des Kreises
Heinsberg vom 10.07.2020
-Untere
Bodenschutzbehörde-
Die vorgebrachten Anregungen der Unteren
Bodenschutzbehörde finden bei der Ausführung der einzelnen Baumaßnahmen
Beachtung.
-Immissionsschutz-
Die vorgebrachten Anregungen der
Immissionsschutzbehörde des Kreises Heinsberg finden unter Punkt 11.1 der
textlichen Festsetzungen Berücksichtigung.
-Amt
für Bauen und Wohnen-
Der Hinweis des Amtes für Bauen und Wohnen
des Kreises Heinsberg wurde berücksichtigt und die Eindeutigkeit des
Bebauungsplanes hergestellt.
Beschlussvorschlag:
Die
vorgebrachten Anregungen des Kreises Heinsberg vom 10.07.2020 werden anerkannt
und finden ihre Berücksichtigung in den textlichen Festsetzungen.
b) Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
(BauGB)
Im
Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Zeitraum vom
03.08. bis 04.09.2020 wurden keine Anregungen
und Bedenken vorgebracht.
c) Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch
(BauGB)
Beschlussvorschlag:
Die 1. vereinfachte Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck wird gemäß
§ 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
Der Rat
der Stadt Wassenberg hat am 30. Januar 2020 die Einleitung des 1. vereinfachten
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft
Orsbeck mit folgender Zielsetzung beschlossen:
-
Teilweise
Standortveränderung der Flächen „Nebenanlagen mit Tribünenanlage“
-
Anpassung
des Zufahrtsbereichs von der B 221 auf der Grundlage der abgestimmten
Ausführungsplanung
-
Veränderte
Flächen für den Gemeinbedarf der für sportliche Zwecke dienenden Anlagen
-
Teilweise
Anpassung der Höhenangaben in m über NHN auf Grundlage der abgestimmten
Ausführungsplanung
-
Anlage
von ergänzenden Grünflächen nach § 25 Abs. 1 Nr. 25 BauGB auf den
Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „öffentliches Parken“.
Die Bekanntmachung
über die Einleitung des 1. vereinfachten Änderungsverfahrens des
Bebauungsplanes Nr. 86 „Orsbecker Feld“ in der Ortschaft Orsbeck erfolgte im
Amtsblatt 03/2020 am 03.02.2020.
Die Beteiligung
der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 18.06. bis 17.07.2020 statt.
Der Kreis
Heinsberg hat in seiner Stellungnahme vom 10.07.2020 (Anlage 1) Anregungen und
Hinweise vorgebracht, welche alle Berücksichtigung finden.
Die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand vom 03.08. bis
04.09.2020 statt (öffentliche Bekanntmachung hierüber erfolgte im Amtsblatt Nr.
14/2020 am 23.07.2020). Anregungen oder Bedenken wurden nicht vorgebracht.
Die Abgrenzung
des Geltungsbereiches (Anlage 2), der geänderte Bebauungsplan (Anlage 3) sowie
die Begründung (Anlage 4) sind beigefügt.
Die Anlagen
können auch im Ratsinformationssystem eingesehen und abgerufen werden.
Finanzielle
Auswirkungen
-------------------------------
Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
|
Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
|
|
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
1. Stellungnahme des
Kreises Heinsberg vom 10.07.2020
2. Abgrenzung des
Geltungsbereiches
3. Bebauungsplan
4. Begründung