Beschlussvorschlag:
Der Antrag des SPD-Ortsvereins Wassenberg auf Verankerung des neuen NRW-Bußgeldkataloges Abfall in das Wassenberger Ortsrecht, hier: die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt vom 27.10.2014, wird abgelehnt.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom 07.08.2019 beantragt der SPD-Ortsverein Wassenberg die Verankerung des neuen NRW-Bußgeldkataloges Abfall in das Wassenberger Ortsrecht, explizit in die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt vom 27.10.2014. Auf den als Anlage beigefügten Antrag wird verwiesen.
Entgegen der Antragsbegründung, wonach zutreffend das
Ortsrecht die Gesamtheit der Satzungen und Verordnungen bezeichnet wird,
erfolgt nachgehend im Antrag die Einschränkung auf die v.g. ordnungsbehördliche
Verordnung, die aber nur ein Teil des Ortsrechtes ist und auch nur in Teilen
einen Bezug zum Thema Abfall hat (vgl. §§ 5 und 6 der VO).
Weiterhin ist
zu berücksichtigen, dass sich der neue Bußgeldkatalog überwiegend und in der
Hauptsache auf Tatbestände bezieht, die von abfallentsorgungsverpflichteten
Kommunen zu überwachen sind. Dies sind die Kreise und kreisfreien Städte. Die
Stadt Wassenberg als kreisangehörige Kommune ist (lediglich)
sammlungsverpflichtet.
Da der
Bußgeldkatalog „Abfallrecht“ des Landes (Anmerkung: 38 Seiten Tatbestände)
nicht auf das Ortsrecht i.S. der Ahndung von Verstößen gegen die
ordnungsbehördlichen Verordnungen der Kommunen abzielt, ist die beantragte
Verankerung des Bußgeldkataloges als Tatbestands- und Ahndungskatalog
untunlich.
Der Rückgriff
auf die Bestimmungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes zur Höhe von Geldbußen
bei Verstößen gegen (hier) Abfallregelungen aus der ordnungsbehördlichen
Verordnungen ist weiterhin ausreichend.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: