Betreff
Anträge nach § 24 GO NRW des SPD-Ortsvereins Wassenberg vom 06.12.2019 und des CDU-Ortsverbandes Myhl vom 28.02.2020 betreffend Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Brabanter Straße
Vorlage
BV/FB3/096/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Einrichtung eines Teilstückes der Brabanter Straße (Siedlungsbereich zwischen Erkelenzer Str. L 19 und Verbrauchmarktzentrum an der Brabanter Straße) als Einbahnstraße wird zurückgestellt, bis eine längerfristige Datenerhebung Ergebnisse zeigt, aus bzw. in welcher Richtung der Hauptstrom ungewünschter Durchgangsverkehre erfolgt.

 

 


Sachverhalt:

Mit den als Anlagen beigefügten Anträgen des SPD-Ortsvereins Wassenberg und des CDU-Ortsverbandes Myhl wird zunächst das gleiche Ziel verfolgt, nämlich die Einrichtung der Verbindungsstraße als Einbahnstraße (Teilstück der Brabanter Str. zwischen der Erkelenzer Str. L 19 und dem Verbrauchermarktzentrum).

 

Der CDU-Ortsverband Myhl hat diese Anregung bereits am 08.01.2019 als Ergebnis einer Bürgerversammlung im Jahre 2018 an den hiesigen Fachbereich Planen und Bauen weitergereicht und nunmehr über den Antrag nach § 24 GO NRW weiter konkretisiert.

 

Der SPD-Antrag nennt als Hauptargument die Leichtigkeit des Verkehres und den Wunsch der Anwohner, die Straße als Parkfläche nutzen zu können.

Der CDU-Antrag geht auf die Verkehrsbelastung der Brabanter Straße mit dem Verbrauchermarkt-zentrum und dem Verkehr aus den angrenzenden Neubaugebieten ein, der sich je nach Ziel- oder Ankunftrichtung auch über dieses schmale Verbindungsstück bewegt.

 

In dem Abschnitt der Brabanter Str. wohnen 56 Personen. Der SPD-Anregung gaben 9 Personen ihr Votum; der CDU-Anregung 42 von 47 Befragten.

Insgesamt ist von einem mehrheitlichen Wunsch der Anwohner auszugehen, das Teilstück der Brabanter Straße in eine Einbahnstraße umzuwandeln.

Problem bei der Umsetzung ist jedoch die Ausrichtung bzw. Richtung des zukünftigen Verkehres. Denn unabhängig von der Richtung ist die Hälfte der Anwohner immer in einer nachteiligen Position, je nach Zielrichtung Umwege in Kauf zu nehmen, statt auf dem gewohnt kürzesten Weg von oder nach zuhause zu kommen.

Weiterhin wird durch die Einbahnregelung keine Verkehrsberuhigung i.S. einer Geschwindigkeitsreduzierung zu erwarten sein, da die freie Fahrt in eine Richtung ohne zu erwarteten Gegenverkehr keine erhöhte Aufmerksamkeit mehr erfordert und den Kraftfahrer zu einer zügigeren Fahrweise verleitet.

Bei der bisherigen Zweibahnregelung, geparkten Fahrzeugen auf der Fahrbahn und Gegenverkehr entsteht zwangsläufig ein Abbremseffekt je nach Verkehrssituation.

 

Um dem Wunsch nach einer Einbahnstraßenregelung echte Daten für eine Entscheidung zu liefern, schlägt die Verwaltung vor, mittels einer der städtischen Messanlagen über einen längeren Zeitraum die Verkehrsströme und die Geschwindigkeiten zu erfassen. Aus diesen Daten kann auch nach Abzug der durchschnittlich zu erwartenden Fahrzeugbewegungen der Anwohner der tatsächliche Anteil der Fremdverkehre und aus welcher Richtung ermittelt werden.

 

Diese Verfahrensweise wurde mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei vor einigen Wochen bereits abgestimmt und befürwortet.

Dabei wurde auch in Aussicht gestellt, dass einer Anordnung zur Einrichtung einer Einbahnstraße grundsätzlich nichts im Wege und die Stadt letztendlich die Entscheidung über das „wie“ treffen kann.

 

Da die Messanlagen der Stadt derzeit noch an anderen Standorten zur Erhebung von Verkehrsdaten gebunden sind, kann mit einer Messung auf der Brabanter Straße ab September gerechnet werden.

Da die Erhebungen über einen längeren Zeitraum erfolgen sollen um fälschlichen Momentaufnahmen zu entgegnen, wird eine erneute Beratung zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: