Beschlussvorschlag:
Der Anregung zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Parkstraße wird nicht stattgegeben.
Sachverhalt:
Unabhängig von einer fehlenden
Zuständigkeit oder Ermächtigung der Stadt (verkehrsrechtliche Anordnungen
werden für die kreisangehörigen Kommunen unter 25.000 Einwohnern durch das
Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg getroffen und angeordnet) wird die
Anregung ausschließlich auf die Ausbauart der Parkstraße gestützt und nicht auf
die tatsächlichen Verkehre oder Verkehrsverhältnisse. Einzig der Linienverkehr
wird genannt, der aufgrund der Größe, Beschaffenheit und Trägheit der Fahrzeuge
auf der Parkstraße kaum Möglichkeit hat, rasen zu können und eh innerorts auf
der Parkstraße langsam unterwegs ist.
Der Ausbau der Parkstraße in ihrem
jetzigen Zustand erfolgte in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt und der
Polizei hinsichtlich der nach dem Ausbau nach Straßenverkehrsrecht
einzurichtenden Regelungen nach der StVO. Da eine Geschwindigkeitsbegrenzung
unterhalb der innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit nicht angeordnet wurde
ist davon auszugehen, dass dies für die Parkstraße sowohl hinsichtlich der
Ausbauart als auch deren innerörtlicher Haupterschließungsfunktion nicht
angezeigt ist.
Im Übrigen
haben kürzlich erfolgte Messungen des Straßenverkehrsamtes über den Zeitraum
einer vollen Woche mittels einer stationären Anlage ergeben, dass die
Geschwindigkeiten auf der Pontorsonallee und der Parkstraße zu 85 % unterhalb
oder gleich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lagen und dieser sog. V85-Wert
einen Maßstab darstellt, der keine (weiteren) geschwindigkeitsreduzierenden
Maßnahmen aus Sicht des SVA Heinsberg erfordert.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: