Betreff
Anregung nach § 24 GO NRW des SPD-Ortsvereins Wassenberg vom 15.04.2020 betreffend Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Parkstraße
Vorlage
BV/FB3/095/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Anregung zur Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Parkstraße wird nicht stattgegeben.

 


Sachverhalt:

Unabhängig von einer fehlenden Zuständigkeit oder Ermächtigung der Stadt (verkehrsrechtliche Anordnungen werden für die kreisangehörigen Kommunen unter 25.000 Einwohnern durch das Straßenverkehrsamt des Kreises Heinsberg getroffen und angeordnet) wird die Anregung ausschließlich auf die Ausbauart der Parkstraße gestützt und nicht auf die tatsächlichen Verkehre oder Verkehrsverhältnisse. Einzig der Linienverkehr wird genannt, der aufgrund der Größe, Beschaffenheit und Trägheit der Fahrzeuge auf der Parkstraße kaum Möglichkeit hat, rasen zu können und eh innerorts auf der Parkstraße langsam unterwegs ist.

Der Ausbau der Parkstraße in ihrem jetzigen Zustand erfolgte in Absprache mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei hinsichtlich der nach dem Ausbau nach Straßenverkehrsrecht einzurichtenden Regelungen nach der StVO. Da eine Geschwindigkeitsbegrenzung unterhalb der innerorts geltenden Höchstgeschwindigkeit nicht angeordnet wurde ist davon auszugehen, dass dies für die Parkstraße sowohl hinsichtlich der Ausbauart als auch deren innerörtlicher Haupterschließungsfunktion nicht angezeigt ist.

Im Übrigen haben kürzlich erfolgte Messungen des Straßenverkehrsamtes über den Zeitraum einer vollen Woche mittels einer stationären Anlage ergeben, dass die Geschwindigkeiten auf der Pontorsonallee und der Parkstraße zu 85 % unterhalb oder gleich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit lagen und dieser sog. V85-Wert einen Maßstab darstellt, der keine (weiteren) geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen aus Sicht des SVA Heinsberg erfordert.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: