Betreff
Antrag nach § 24 GO NRW des SPD-Ortsvereins Wassenberg vom 09.09.2019 betreffend Bau einer Querungshilfe am Schulweg Roermonder Straße
Vorlage
BV/FB3/094/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Anregung zum Bau einer Querungshilfe wird zurückgestellt bis zu einer Fertigstellung des Baugebietes im Bebauungsplan 80 b.

 


Sachverhalt:

Mit Antrag vom 09.09.2019 beantragt der SPD-Ortsverein den Einbau einer Querungshilfe im Bereich der westlich der Roermonder Straße liegenden Wohn-/Neubaugebiete im Wege der Schulwegsicherung für die Kinder aus diesem Gebiet, die die GGS Burgberg in Wassenberg besuchen.

 

Der Antrag ist als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

 

Die Verwaltung hat daraufhin die Gesamtzahl der grundschulpflichtigen Kinder aller westlich der Roermonder Str. im Stadtteil Wassenberg einschließlich auch der Lambertusstraße im Ortsteil Birgelen liegenden Wohnbereiche ermittelt. Anschließend wurde über den Fachbereich Schulen die Anzahl der Kinder ermittelt, die die GGS Am Burgberg besuchen und so im Falle eines Fußweges zur Schule die Straße überqueren müssten.

 

Von den so ermittelten 47 Kindern insgesamt besuchten bis zu Sommerferien 5 Kinder die GGS Am Burgberg. Ob diese 5 Kinder allesamt fußläufig zur Schule gehen ist nicht bekannt, aber die Feststellung, dass zahlreiche Kinder regelmäßig von den Eltern mit dem Auto bis vor die Schule gebracht werden (Stichwort Elterntaxi) lässt den Schluss zu, dass nicht alle (übrig gebliebenen) 5 Kinder alleine und zu Fuß zur Schule gehen (müssen).

 

Hinzu kommt, dass im Bereich der Dammstraße eine weitere fußläufige Verbindung durch das Gebiet Alte Molkerei etc. vorhanden ist, sodass die Kinder abseits von Hauptverkehrsstraßen die Schule erreichen können.

 

Unter Berücksichtigung, dass es den (wenigen) Eltern zumutbar ist, das Schulkind zumindest über die Roermonder Str. auf die andere Seite zu begleiten und der Aufwand für den Einbau einer Querungshilfe außer Verhältnis zu einer adäquaten oder tatsächlichen Inanspruchnahme steht, schlägt die Verwaltung vor, die Anregung zurückzustellen und eine Neubewertung nach kompletter Fertigstellung der Baugebiete im BPL 80 b vorzunehmen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: