Betreff
Antrag nach § 24 GO NRW des SPD-Ortsvereins Wassenberg vom 21.06.2020 betreffend Einbau fernbedienbarer und versenkbarer Poller vor dem Wendehammer Lambertusstraße
Vorlage
BV/FB3/091/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Anregung des SPD-Ortsvereines vom 21.06.2020 auf Einbau fernbedienbarer, versenkbarer Poller vor dem Wendehammer Lambertusstraße wird nicht stattgegeben.

 


Sachverhalt:

Mit der als Anlage beigefügten Anregung wird der Einbau fernbedienbarer, im Straßenkörper versenkbarer Poller vor dem Wendehammer Lambertusstraße angeregt, um die dortige, ordnungswidrige Müllablagerung zu unterbinden.

 

Die Umsetzung dieser Anregung scheidet aus wirtschaftlichen und finanziellen Gründen sowie der Unverhältnismäßigkeit im Übrigen aus.

 

Das Problem der illegalen und ordnungswidrigen Abfallbeseitigung beschränkt sich nicht auf den Wendehammer am Ende der Lambertusstraße, sondern auf unzählige andere Örtlichkeiten und Straßenbereiche im Stadtgebiet ebenso.

 

Der Wendehammer am Ende der Lambertusstraße in dieser Kette ist auch nicht der Umschlagplatz schlechthin, der eine solche Maßnahme als Priorität rechtfertigen würde.

 

Zur Verbesserung der Situation wird bereits der Grünbewuchs zur Einsehbarkeit und damit Abschreckung niedrig geschnitten. Von Seiten des Stadtbetriebes wird auch im Vergleich mit anderen „wilden Müllkippen“ keine besondere, außergewöhnliche Belastung des Wendehammers beschrieben.

 

Daneben wird von den Antragstellern völlig offen gelassen, wer denn die „anderen Berechtigten“ außer Schulbusfahrern sein sollen, die per Fernbedienung die Poller runter- und wieder rauffahren, um zum Wendehammer zu gelangen und vor allem – warum - ?

 

Die Anregung ist inhaltlich auch nicht hinsichtlich zu erwartender Kosten substantiiert. Es dürfte jedoch auch ohne die Einholung von Kostenangeboten abschätzbar sein, dass der nötige Aufwand außer Verhältnis zum erwarteten Erfolg steht.

 

Der Anregung sollte aus Sicht der Verwaltung nicht weiter gefolgt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: