Betreff
Anregung gem. § 24 GO NRW vom 09.03.2020 - Regenbogenbeflaggung zum IDAHOBIT
Vorlage
BV/FB1/078/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss folgt der Anregung der Jusos im Kreis Heinsberg nicht und beschließt, als Grundlage für eine Beflaggung weiterhin ausschließlich die Beflaggungsverordnung des Landes NRW zu wählen.

 


Sachverhalt:

 

Die Jusos im Kreis Heinsberg regen an, zukünftig in jedem Jahr zum 17. Mai, dem Internationalen Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT), die Regenbogenflagge am Rathaus zu hissen. Auf diesem Wege soll ein klares Zeichen gegen jede Form der Diskriminierung und Ausgrenzung gesetzt werden. Daher haben sie eine Anregung nach § 24 GO eingereicht.

 

In Nordrhein-Westfalen haben die Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts an den Tagen zu flaggen, die vom für Inneres zuständigen Ministerium bestimmt werden. Gemeinden können darüber hinaus aus eigener Entscheidung flaggen, wenn dies aus örtlicher Veranlassung geboten oder wünschenswert erscheint. Soll wegen einer örtlichen Veranstaltung geflaggt werden, so ist darauf zu achten, dass die Beflaggung nicht als Parteinahme in politischen Fragen gedeutet werden kann (Nr. 2.3.1 der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das öffentliche Flaggen). Gleiches gilt auch für das Setzen von nicht hoheitlichen Fahnen (Nr. 6 der o. g. Verwaltungsvorschriften), somit vorliegend auch für das Setzen der Regenbogenfahne zum IDAHOBIT.

 

Der 17. Mai ist ein internationaler Aktionstag, von denen es im Monat Mai über 30 weitere Tage gibt. Im Sinne der Gleichberechtigung und -behandlung hätten zahlreiche Aktions- und Gedenktage ein Anrecht auf entsprechende Beachtung, weswegen auch eventuellen Beflaggungswünschen zu anderen Gedenk- oder Aktionstagen Rechenschaft zu tragen wäre.

Derartige mindestens täglich wechselnde Beflaggung wäre weder praktikabel, noch zielführend. Die Anregung der Jusos im Kreis Heinsberg wird jedoch dahingehend unterstützt, dass die Solidarität mit den betroffenen Menschen nach außen hin deutlich dokumentiert werden sollte: Durch das (Vor-)leben von Weltoffenheit und Toleranz.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

 

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

Anregung der Jusos im Kreis Heinsberg vom 09.03.2020