Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat vor, die Satzung der Stadt Wassenberg zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW vom 14.02.2014 aufzuheben.
Sachverhalt:
Der Landtag NRW hat die Änderung der Selbstüberwachungs-Verordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW) beschlossen. Danach wurde die fristgebundene Pflicht zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung in Wasserschutzgebieten für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen, für die Zukunft abgeschafft.
Daher ist die Satzung entbehrlich.
Die für gewerbliche Abwässer verbleibenden Regelungen werden in die Entwässerungssatzung übernommen, deren Fortschreibung ohnehin für 2021 geplant ist.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: