Betreff
Einstellung eines "Sozialkoordinators"; hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 14.05.2020
Vorlage
BV/FB3/069/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Eine Stelle für einen „Sozialkoordinator“ im Stellenplan der Stadt Wassenberg wird nicht eingerichtet.

 


Sachverhalt:

Im Rahmen der Haushaltsreden im Dezember 2019 zum Haushalt für das Jahr 2020 hat die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg mit Schreiben vom 19.12.2019 den Antrag gestellt, die Verwaltung solle prüfen, ob die Einrichtung einer Stelle für einen sog. Sozialkoordinator erfolgen könne. Mit Schriftsatz vom 14.05.2020 wiederholt und erweitert die Fraktion diesen Antrag dahingehend, die Einstellung eines Sozialkoordinators für die kommende Ratssitzung auf die Tagesordnung zur Abstimmung zu setzen.

Die Schriftsätze vom 19.12.2019 und 14.05.2020 sind als Anlagen dieser Vorlage beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Der Begriff des Sozialkoordinators steht in der Literatur als Synonym für die Alten-, Senioren- und Behindertenberatung und deren Sozialplanung unter dem zumeist verwendeten Oberbegriff des sog. „Seniorenbeauftragten“.

 

Die SPD-Fraktion geht in ihren Anträgen vorrangig von Beratungs- und Betreuungsangeboten für ebendiese Zielgruppe älterer, pflegebedürftiger oder ggfs. behinderter Menschen aus.

 

Der Kreis Heinsberg stellt dieses Beratungs- und Betreuungsangebot im Amt für Sozialplanung dauerhaft sicher und stellt heraus, dass hierdurch „die legitimen Belange älterer Menschen im Kreis Heinsberg seit dem 1. Januar 2006 durch einen Seniorenbeauftragten vertreten werden“.

 

Die dort aufgeführten Aufgaben umfassen im Rahmen der Alten-, Senioren- und Behindertenberatung:

             Ambulante Pflegeangebote

             Anschriften der amb. Pflegedienste und stat. Einrichtungen sowie Ambulant betreutes Wohnen

             Beratung von schwerbehinderten Menschen

             Häusliche Pflege

             Heimunterbringung

             Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Zulassung von Beschäftigung von ausländischen Haushaltshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen

             Kurse für pflegende Angehörige

             Patientenverfügung

             Teilstationäre Hilfsangebote

 

Dieses Beratungsangebot steht allen Einwohnern des Kreises Heinsberg dauerhaft zur Verfügung mit Sprechzeiten und auch mit dem Angebot für Hausbesuche durch den Seniorenbeauftragten.

 

Im Zusammenhang mit diesem Dienstleistungsangebot ist zu erwähnen, dass der dort ungedeckte Aufwand für die Aufgabenerfüllung über die allgemeine Kreisumlage gedeckt werden muss und sich damit auch die Stadt Wassenberg anteilig an der Finanzierung dieses vorgehaltenen Dienstleistungsangebots beteiligt.

 

 

Auf städtischer Ebene wird dieses Angebot sachlich erweitert bzw. ergänzt beispielsweise durch:

·         die regelmäßige Rentenberatung der DR im Rathaus

·         die monatlichen Sprechstunden des Sozialverbandes VdK – Ortsverband Wassenberg im Rathaus

·         dem Beratungsangebot der Verwaltung innerhalb des Fachbereiches 3 – Ordnung und Soziales – für die Leistungen der Personengruppen nach SGB XII (Erwerbsgeminderte, Kranke, Behinderte, Pflegebedürftige)

·         dem Beratungsangebot der Tages- und Pflegeeinrichtungen im Stadtgebiet (z.B. Caritas, Johanniter, Pflegedienste Kuijpers, Heinrichs-Gruppe u.a.)

·         dem Seniorentreff in der Bildungs- und Begegnungsstätte am Pontorsonplatz

·         die Aktivitäten der KAB Wassenberg – Ortsgruppe Wassenberg/Myhl

 

 

Die Aufzählung der städtischen Beratungs- und Gestaltungsangebote erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist beispielhaft.

Jedoch in Verbindung mit den bereits durch den Kreis Heinsberg umfangreich auch für unsere Einwohner vielfältig und dauerhaft bereitgestellten Alten-, Senioren- und Behindertenangebote in Bezug auf Beratung und Betreuung ergibt sich aus Sicht der Verwaltung kein Bedarf und keine Notwendigkeit, eigens dafür eine Stelle einzurichten, da das von SPD-Fraktion aufgeführte und gewünschte Beratungs- und Betreuungsangebot bereits vorhanden ist bzw. bereitgestellt wird.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, keine Stelle im Stellenplan für einen Sozialkoordinator einzurichten.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: