Beschlussvorschlag:
Der Anregung wird nicht entsprochen.
Sachverhalt:
Ein Bürger aus dem Stadtgebiet Wegberg regt mit Schreiben vom 09.09.2019 (Anlage 1) an, die Stadt Wassenberg möge den Ausbau und die Nutzung von ca. 1,2 km der ehemaligen Bahntrasse Dalheim-Rosenthal zwischen Stadtgrenze und Rödger Bahn als Rad-/Wanderweg herbeiführen.
Der gesamte, betroffene Bereich ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg als Wald dargestellt. Sollte es nun zu einer Änderung im Bereich der ehemaligen Bahntrasse kommen, wäre in diesem Bereich eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Ein Ausbau als Rad-/Wanderweg würde eine Waldumwandlung im entsprechenden Bereich nach sich ziehen.
Ein wesentlicher Faktor wäre ferner, dass die Seitenbereiche alle zusätzlich verkehrssicherungspflichtig würden und müssten dauerhaft durch die Stadt Wassenberg überprüft werden. In Abstimmung mit dem Forstbetriebsbezirk Wassenberg wird festgestellt, dass in diesem konkreten Bereich örtlich ausreichend weitere Wegeverbindungen bereits vorhanden sind, die Radfahrer und Wanderer nutzen können.
Aus den dargelegten Schilderungen wird der Anregung nicht entsprochen.
Finanzielle
Auswirkungen
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Gesamtkosten der Maßnahmen (Beschaffung-/Herstellungskosten) € |
jährliche Folgekosten/-lasten,
Sachkosten € Personalkosten € keine
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Finanzierung Eigenanteil(i.d.R.= Kreditbedarf) € |
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) € |
Einmalige oder jährliche laufende
Haushaltsbelastung (Mittelabfluss, Kapital- dienst, Folgelasten ohne
kalkulatorische Kosten) € |
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
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Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis:
- Anregung gemäß § 24 der GO NRW lt. Schreiben eines Bürgers aus dem Stadtgebiet Wegberg vom 09.09.2019
- Flurkartenauszug des betroffenen Bereiches