Betreff
Anregung eines Bürgers gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 6 Hauptsatzung zur Erweiterung der Wiesengräber um einen mit Klinkersteinen eingefassten Kiesstreifen
Vorlage
BV/FB5/055/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag wird, sofern er sich auf eine Umgestaltung aller bestehenden Wiesengrabfelder bezieht, abgelehnt.

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.04.2020 (Anlage 1) beantragt der Bürger R. unter Hinweis auf die Gestaltung des neuen Wiesengrabfeldes auf dem Friedhof im Stadtteil Myhl, dass der Rat beschließen möge, dem Verwaltungsrat des Stadtbetriebes, AöR zu empfehlen, auf den Wassenberger Friedhöfen Wiesengräber in dieser beschriebenen Form anzulegen. Zur weiteren Begründung des Antrags wird auf die dieser Beratungsvorlage beiliegende Anlage 2 verwiesen.

 

 

Stellungnahme:

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Der Stadtbetrieb Wassenberg hat in 2019 aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit und insbesondere des bestehenden Kostendrucks im Bereich der kostenrechnenden Einrichtung "Friedhofs- und Bestattungswesen“ die künftige Neuanlage (ab 2020) von Wiesengrabfeldern überdacht. Ausgehend von dieser überarbeiteten Konzeption wurde erstmals auf dem Friedhof im Stadtteil Myhl im Frühjahr 2020 ein derartiges Wiesengrabfeld neu angelegt. Diese Art von Wiesengrabfeldern wird im nächsten Schritt auf den großen Erweiterungsteil des Waldfriedhofes Wassenberg übertragen und auch bei anstehenden neu anzulegenden Wiesengrabfeldern auf den Friedhöfen in Birgelen, Effeld, Steinkirchen, Ophoven und Orsbeck in gleicher Weise umgesetzt. Mit dieser bereits in der Umsetzung befindlichen Grabgestaltungsform ist dem Grunde nach dem eingereichten Antrag die Grundlage entzogen, da diesem inhaltlich bereits entsprochen wird.

Nur für den Fall, dass der Antragsteller mit seiner Anregung auch eine Umgestaltung bereits bestehender Wiesengrabfelder bezweckt, ist rein vorsorglich dieser abzulehnen, da die Vergangenheit abgeschlossen ist und eine Umgestaltung bestehender Wiesengrabfelder den Gebührenhaushalt „Bestattungswesen“ mit rd. 250.000,00 Euro bis 350.000,00 Euro belasten würde.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Anlagen