Betreff
Hochwasserschutz an der Rur; hier: Deichanlage im Bereich der Ortschaft Ophoven
Vorlage
MV/FB4/005/2011
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Zuge der Erstellung des Hochwasseraktionsplanes Rur wurde festgestellt, dass die Ortschaft Ophoven bei einem 100-jährigen Hochwasserereignis durch die Rur zum Teil überflutet wird. In diesem Bereich existiert bereits ein Hochwasserschutzdamm, dessen Funktionstüchtigkeit zum einen nicht mehr gegeben ist, der aber auch bei diesem Hochwasserabfluss überströmt wird. Nachdem die Überflutungsflächen der Rur in abgestimmter Form vorlagen und die Defizitanalyse eine Hochwassergefährdung der Ortschaft Ophoven ergaben, wurden durch die Bezirksregierung Köln (Verfahrensbehörde) erste Abstimmungsgespräche mit den Beteiligten (Stadt Wassenberg, Kreis Heinsberg / Untere Wasser-/Untere Landschaftsbehörde, Wasserverband Eifel-Rur) geführt.

 

Zur Behebung vorhandener Mängel soll im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens unter Federführung der Bezirksregierung Köln die bestehende Deichanlage im Bereich der Ortschaft Ophoven saniert werden.

 

Vor dem Hintergrund des letzten Rurhochwassers in der 2. Kalenderwoche 2011 sahen sich alle Behörden dazu veranlasst, schnellstmöglich in diesem Verfahren zu reagieren. Darum fand am 15. Februar 2011 ein Informationsgespräch mit den Fachbehörden und den vom möglichen Landerwerb betroffenen Landwirten im Rathaus der Stadt Wassenberg statt.

 

Bei der weitergehenden Behördenerörterung am 28. Februar 2011 waren sich alle verfahrensbeteiligten Behörden darüber im klaren, dass zur Umsetzung dieser dringend notwendigen Maßnahme mit einem engen Zeitplan eine schnellstmögliche Umsetzung angestrebt werden sollte. Wie der Wasserverband Eifel-Rur darlegte, liegen die Vermessungsgrundlagen bereits vor. Aus diesem Grunde wird von dort angestrebt, bis zum 01. April 2011 eine Auftragsvergabe zu erteilen, damit spätestens bis zum Frühsommer 2011 eine erste Vorplanung für dieses Vorhaben vorliegt. Auf der Grundlage dieser Vorplanung sind anschließend mit den betroffenen Landwirten dann unter konkreter Nennung des notwendigen Grunderwerbs weitere Gespräche zu führen, während parallel dazu unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben über die zuständige Fachbehörde der Bezirksregierung Köln spätestens ab dem 01. August 2011 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens angestrebt wird.

 

Abschließend wird darauf verwiesen, dass sich auch Ortsvorsteher Dirk Jennissen im Rahmen der Ratssitzung am 17. Februar 2011 dafür aussprach, diesbezüglich im zuständigen Fachausschuss zu berichten; auf die beigefügte Übersichtskarte wird verwiesen.


Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto