Sachverhalt:
Mit Antrag vom
15.10.2019 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wassenberg, dass der Rat
beschließt, die Einführung eines School&Fun Tickets zu unterstützen und den
Bürgermeister und die Verwaltung zur zeitnahen Einführung eines School&Fun Tickets
zu beauftragen.
Zwischenzeitlich
wurde kreisweit in diversen Gremien die Einführung eines School&Fun Tickets
im Kreis Heinsberg ausführlich erörtert und beraten, mit dem Ziel, dass
möglichst flächendeckend im Kreis Heinsberg oder zumindest möglichst viele Kommunen
sich für die Einführung eines School&Fun Tickets entschließen. Vor diesem
Hintergrund hat sich zuletzt der „Runde Tisch“ zur kreisweiten
Schulentwicklungsplanung auf Einladung des Landrates am 15.01.2020 mit dem
Thema „Einführung eines School&Fun Tickets“ befasst. Vertreter des AVV und
der WestVerkehr GmbH haben mittels einer PowerPoint Präsentation das
School&Fun Ticket und die Rahmenbedingungen einer Einführung vorgestellt.
Da sich auf Grund der unterschiedlichen Konstellationen der Durchführung der
Schülerbeförderung in den einzelnen Städten und Gemeinden des Kreises Heinsberg
(im Rahmen des ÖPNV bzw. Schülerspezialverkehrs) noch viele offene Fragen und
Problemstellungen ergeben haben, wurde vor einer Beratung und Beschlussfassung
in den politischen Gremien der einzelnen Kommunen die Vertreter von AVV und
WestVerkehr GmbH zunächst um Klärung der Fragestellungen gebeten.
Auf Grund der
Klärungsbedarfe hat der Landrat zugesichert, eine zunächst bereits zum
Schuljahr 2020/2021 beabsichtigte Einführung eines School&Fun Tickets für
die Schulen in Trägerschaft des Kreises Heinsberg um ein Schuljahr
zurückzustellen, damit möglichst viele Kommunen des Kreises Heinsberg die
Möglichkeit haben, nach ausführlicher Klärung und Erörterung sich für eine Einführung
eines School&Fun Tickets zu entscheiden, um möglichst einen gemeinsamen Weg
zur Einführung eines School&Fun Tickets im Kreis Heinsberg zu finden.
Sobald die
aufgeworfenen Fragestellungen durch die Verkehrsunternehmen und damit die
Rahmenbedingungen umfassend geklärt wurden, kommt die Verwaltung unaufgefordert
und detailliert auf die Thematik und den vorliegenden Antrag zurück.
Veranschlagung im Ergebnisplan (konsumtiv) |
im Finanzplan (investiv) |
Nein |
Ja, mit € |
Kostenstelle/Konto |
Anlagenverzeichnis: