Betreff
Dorfentwicklungskonzept Ophoven; hier: Vorstellung und Beschlussfassung zur Planung des integrativen Bürgerhauses Ophoven
Vorlage
BV/FB6/122/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der vorgestellten Planung zum Neubau eines integrativen Bürgerhauses in Ophoven des Architekturbüros pvma, Aachen, wird zugestimmt.

 

 

 


Sachverhalt:

Der Dorfentwicklungsprozess Ophoven begann bereits mit einer ersten Ortsbegehung mit dem Planungsbüro MWM, Aachen, im Januar 2018. Es folgte eine umfangreiche Bestandsaufnahme und eine Erfassung des Untersuchungsraumes. Um die Bevölkerung frühzeitig in den Entwicklungsprozess einzubinden, wurde am 07.07.2018 in der Mehrzweckhalle Ophoven eine Bürgerwerkstatt durchgeführt. Aus den vorgebrachten Anregungen und Wünsche der Bürger ging die Planung einer Mehrfachbeauftragung für den Bau und die Konzeptionierung eines neuen Bürgerhauses in Kombination mit einem neuen, den aktuellen Standards entsprechenden Feuerwehrgerätehaus und Einbeziehung der alten Schule als Leitprojekt hervor. Die Vorbereitung und notwendigen Abstimmungen sowie die Auslobung der Mehrfachbeauftragung zum Bürgerhaus Ophoven wurden bis April 2019 abgeschlossen. Die gesammelten Anregungen und Bürgereingaben fanden bei der Erstellung der Auslobung Berücksichtigung. Die Mehrfachbeauftragung mitsamt Präsentation der Ergebnisse und Jurysitzung wurde von Mai bis September 2019 durchgeführt. Nach dem Versand der Auslobungsunterlagen an die drei teilnehmenden Büros (Architekturbüro Dörstelmann, pfeiffer.volland.michel.architekten, Rongen Architekten) fand Anfang Mai 2019 das Auftaktkolloquium statt. Hierbei stellten sich die teilnehmenden Büros vor und die Anforderungen an die Entwürfe wurden erläutert. An der Veranstaltung nahmen neben den Architekturbüros Vertreter der Vereine und betroffenen Akteure, wie Feuerwehr, Ortsvorsteher und die Verwaltung teil. Nach der Planungsphase erfolgte die Abgabe der (Vor-)Entwürfe schließlich Mitte Juni 2019. Ende Juni wurden die Entwürfe den Bürgern dann im Rahmen einer Abendveranstaltung präsentiert. Nach der Vorstellung der Entwürfe durch das jeweilige Büro hatten die Bürger die Möglichkeit, Rückfragen zu stellen, ihre Meinung sowie Verbesserungsvorschläge oder weitere Anregungen zu den drei Entwürfen einzubringen.

Nach der öffentlichen Präsentation der Pläne gingen diese sowie die eingebrachten Anmerkungen in die Vorprüfung und Anfang August 2019 schließlich in die Abstimmung durch die Jury, bestehend aus Vertretern des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW, der Denkmalpflege, Fachplanern sowie der Politik und der Verwaltung. Die Jury entschied sich den Entwurf des Architekturbüros pvma zum Sieger der Mehrfachbeauftragung zu erklären. Allerdings wurde in der Vorprüfung und im Rahmen der Jurysitzung deutlich, dass keiner der drei eingereichten Entwürfe ausgereift war. Dem Siegerentwurf wurde daher eine Liste mit Änderungsvorgaben mitgegeben, der als Grundlage zur Überarbeitung dienen sollte.

Die Überarbeitung des Siegerentwurfes erfolgte dann im September 2019 und erfüllt nunmehr die Vorgaben.

Fristgerecht wurde dann zum 30.09.2019 ein Förderantrag im Rahmen der Städtebauförderung (Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2020) bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.

Die dem Förderantrag zugrundeliegende Planung wird nun dem Ausschuss durch das Architekturbüro pvma, Aachen, vorgestellt.

 

Ein Beschluss des Ausschusses ist rein formal dem Förderantrag noch nachzureichen; die beantragte Zuwendung beträgt 90 % der förderfähigen Kosten.

 

Ziel ist es das neue Bürgerhaus Ophoven als gesamtstädtisches Musikhaus zu positionieren. Damit wird ein Raum geschaffen, dem neben der lokalen (Dorfgemeinschaft) eine große gesamtstädtische Bedeutung (Musikzentrum) zukommt.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis: