Betreff
Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) für die Grundstücke Gemarkung Birgelen, Flur 9, Flurstücke 530 tlw., 246 tlw., 531 tlw., 248, 251, 533 tlw. und 532 tlw. (Mittlerer Weg)
Vorlage
BV/FB6/119/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Für die Grundstücke Gemarkung Birgelen, Flur 9, Flurstücke 530 tlw., 246 tlw., 531 tlw., 248, 251, 533 tlw. und 532 tlw., in der Ortschaft Birgelen, ist im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan aufzustellen mit der Zielsetzung, in diesem Bereich Baurecht für Wohnbebauung zu schaffen.

 

Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensschritte im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) sind durchzuführen.

 

Der Bebauungsplan erhält die Nr. 96 „Erweiterung Mittlerer Weg“ in der Ortschaft Birgelen; dieser Bebauungsplan soll die Festsetzungen gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

-qualifizierter Bebauungsplan- enthalten.

 

 

Die derzeit im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg dargestellte Fläche für Landwirtschaft ist künftig als Wohnbaufläche darzustellen und im Wege der Berichtigung des Flächennutzungsplanes analog § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) anzupassen.

 

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 10.10.2019 beantragt die Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH für die Grundstücke Gemarkung Birgelen, Flur 9, Flurstücke 530 tlw., 246 tlw., 531 tlw., 248, 251, 533 tlw. und 532 tlw.  (groß insgesamt: 9.900,00 qm) die Aufstellung eines Bebauungsplanes im vereinfachten beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB).

 

Mit der jetzt angedachten Vorgehensweise erfolgt eine städtebaulich sinnvolle Arrondierung im Bereich  Mittlerer Weg  in der Ortschaft Birgelen.

 

Das jetzt angestrebte Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) beinhaltet die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren. Das Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes kann nur noch bis zum 31. Dezember 2019 förmlich eingeleitet werden; der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 ist bis zum 31. Dezember 2021 zu fassen.

 

Unter Berücksichtigung des Fristablaufs für Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch (Aufstellungsbeschluss bis 31.12.2019) erfolgt dieser Aufstellungsbeschluss zunächst fristwahrend. Das Verfahren wird nur dann fortgesetzt, wenn die Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH mit allen betroffenen Grundstückseigentümern einvernehmliche Regelungen getroffen hat.

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                 keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                              

Kostenstelle/Konto

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

  1. Antrag der Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg GmbH vom 10.10.2019
  2. Abgrenzung des Bebauungsplanes Nr. 96 „Erweiterung Mittlerer Weg“ in der Ortschaft Birgelen